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Aktuell

25 Jahre FFH-Richtlinie

NABU zu 25 Jahre FFH-Richtlinie: Rettungsnetz für Arten und Lebensräume

Miller: Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in der Praxis muss besser werden

NABU Pressemitteilung, 15.5.17

Brüssel/Berlin – Der 21. Mai ist ab sofort offizieller „Europäischer Natura-2000 Tag“. Damit wird das einzigartige zusammenhängende Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union gewürdigt, das seit 25 Jahren nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der noch länger geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie errichtet wird. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und die maltesischen Ratspräsidentschaft am heutigen Montag in Brüssel. Die FFH-Richtline wurde zusammen mit dem LIFE-Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Der NABU begrüßt die Ausrufung des offiziellen „European Natura 2000 Day“ als wichtiges Signal. Damit die Richtlinien ihre volle Wirkung entfalten können, müssten sie allerdings noch besser umgesetzt und finanziert werden.

„Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der EU. Biber, Fischotter, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar spektakuläre Bestandszunahmen. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wäre ohne den Schutz der polnischen Wolfspopulation undenkbar“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Auch für viele Lebensräume, wie die Reste der verbliebenen Auwälder, Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden. Jetzt müsse es darum gehen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Schutzgebiete existierten teilweise noch allein auf dem Papier und für viele weitere wurden immer noch keine Erhaltungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Managementplänen festgelegt.

Neben vielen anderen Tierarten leiden auch Fledermäuse, wie z.B. die stark gefährdete Mopsfledermaus besonders unter dem stetigen Schwund von geeignetem Lebensraum. Jedoch ist der Naturschutz in der Europäischen Union eklatant unterfinanziert. Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit anderen deutschen Umweltverbänden für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds.

Zudem müsse die Agrarpolitik der EU mehr zur Erhaltung der Biodiversität beitragen. „Auch wenn wir das Comeback einzelner Arten feiern, dürfen wir nicht die Augen vor den Problemen verschließen, die die intensive Landwirtschaft mit sich bringt. Der Rückgang vieler ehemaliger Allerweltsarten der Agrarlandschaft ist dramatisch. Zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland ist daher die grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines eigenen EU-Naturschutzfonds zwingend erforderlich“, so Miller weiter.

Ein halbes Jahr zuvor hatte die Europäische Kommission eine umfangreiche Überprüfung der Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines sogenannten „Fitness-Checks“ abgeschlossen und die Richtlinien als zentrale Elemente des Naturschutzes in Europa bestätigt. Einer Eurobarometer-Umfrage von 2015 zur „Einstellung der EU-Bürgerinnen und Bürger zur Biodiversität“ zufolge war lediglich einem Drittel der Befragten das darauf basierende EU-Schutzgebiets-Netzwerk „Natura 2000“ ein Begriff. Der infolge des „Fitness-Checks“ im April von der EU veröffentlichte Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beinhaltet unter anderem den Schwerpunkt zur besseren Kommunikation und Sensibilisierung sowie zur Einbindung Öffentlichkeit. Damit will die Kommission mit verschiedenen Maßnahmen für mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den EU-Naturschutz, Natura 2000 und den Artenschutz sorgen.

Hintergrund:

Die deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Natura 2000 ist eine wesentliche Säule des EU-Naturschutzes. Dieses Schutzgebietsnetzwerk setzt sich aus den EU-Vogelschutzgebieten und den Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie zusammen. Europaweit zählen über 27.000 Flächen – von der nordischen Tundra bis zu den Mittelmeerstränden – zu dem Schutzgebietsnetzwerk, das die EU-Mitgliedstaaten gemäß den EU-Naturschutzrichtlinien aufbauen und unterhalten müssen. Übrigens: Kaum ein EU-Bürger wohnt weiter als 20 Kilometer von einem Natura 2000-Gebiet entfernt.


EU-Agrarpolitik: Dramatisches Vogelsterben

"Rettet den Regenwald" e.V. Pressemitteilung, 5.5.17

In der intensiven, industrialisierten Landwirtschaft in Deutschland und der EU finden die Vögel immer weniger Lebensraum und Nahrung. Unter dem Diktat der EU-Agrarpolitik, die vor allem Größe und maximale wirtschaftliche Effizienz fördert, bleiben die Natur und Artenvielfalt auf der Strecke.

Die Bestände typischer Vögel der offenen Felder und Wiesen haben in den letzten Jahrzehnten immer schneller abgenommen. Auf einen Verlust von 300 Millionen Brutpaaren werden die Rückgänge in der Agrarlandschaft der Europäischen Union zwischen 1980 und 2010 veranschlagt, bestätigt die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen im Bundestag.

So hat in Deutschland die Zahl der Rebhühner zwischen 1990 und 2015 um 84 Prozent abgenommen, der Bestand der Kiebitze um 80 Prozent (zwischen 1990 und 2013 ), die Zahl der Braunkehlchen ist um 63 Prozent zurückgegangen, die der Uferschnepfen um 61 Prozent und die der Feldlerchen um 35 Prozent.

Die Gründe dafür sind eindeutig: Die industrialisierte Landwirtschaft in der EU lässt selbst den früher fast überall anzutreffenden Vogelarten der Agrarlandschaft kaum Raum und Nahrung zum Überleben. Immer größere und einseitigere Monokulturen, der Einsatz von Pestiziden und die Überdüngung lassen die Lebensräume verarmen und die Artenvielfalt schwinden.

Verantwortlich dafür ist vor allem die gemeinsame Agrarpolitik in der EU. Sie belastet zudem Wasser, Böden und Klima enorm. Auch der von Bundesregierung und EU forcierte Boom bei den Bioenergien hat den Trend weiter beschleunigt. Auf über zwei Millionen Hektar spriessen allein in Deutschland Raps für Biodiesel und Mais für Biogas.

Die Antwort der Bundesregierung ist eine ökologische Bankrotterklärung. Vögel sind gute Indikatoren für den Zustand der Umwelt. Und um die steht es sehr schlecht in Deutschland und der EU. Oder um es im Beamtendeutsch der Bundesregierung zu sagen: Der aktuelle Indikatorwert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt.

Von 39 aufgeführten Vogelarten verzeichnen 21 Arten eine moderate Abnahme und vier Arten eine starke Abnahme der Bestandszahlen. Lediglich bei 6 Arten haben die Bestände zugenommen, bei weiteren sechs Arten sind sie stabil, bei zwei Arten ist die Datenlage unsicher.

Rettet den Regenwald fordert eine grundlegende Reform der Agrarpolitik von Bundesregierung und EU. Anstatt kurzfristige Profite und maximale Effizienz der Produktion zu fördern, muss die Landwirtschaft an langfristigen Kriterien wie dem Erhalt der Lebensräume und Artenvielfalt ausgerichtet werden.


NABU fordert Nachbesserungen beim Bundesnaturschutzgesetz

Miller: Meeresschutzgebiete dürfen nicht zu Papiertigern werden

NABU Pressemitteilung, 16.5.17

Berlin – Der Mai wird zum Schicksalsmonat für die Nord- und Ostsee. Der Umweltausschuss trifft sich am morgigen Mittwoch zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und gibt zwei Wochen später seine Empfehlung an den Deutschen Bundestag. Knackpunkt nach Auffassung des NABU ist der § 57, der die Umsetzung der deutschen Meeresschutzgebiete regelt. Hier haben sich die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Fischerei und Forschung eine Einvernehmensregelung erstritten. „Das geplante Einvernehmen ist ein rein machtpolitisches Instrument, mit dem die Nutzerressorts das Bundesumweltministerium an die Leine legen wollen. Das Bundesnaturschutzgesetz wird damit in seinen Grundfesten erschüttert und Deutschland riskiert so seine Glaubwürdigkeit weit über den nationalen Meeresschutz hinaus“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Einvernehmensregelung zu kippen, um Arten und Lebensräume tatsächlich effektiv schützen zu können.

Anfang Februar hatte das Bundesumweltministerium das neue Gesetz veröffentlicht. Die gefährliche Neuformulierung in § 57 Abs. 2 bedeutet in der Praxis nichts anderes, als dass einzelne Ministerien zukünftige Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne per Veto blockieren könnten. „Das Vetorecht wird zu Schutzgebieten ohne Schutz für Schweinswale, seltene Seevögel oder artenreiche Muschelriffe führen, jedes Ressort wird sektorale Ausnahmen fordern und effektive Maßnahmen verhindern. Am Ende bleibt unser Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk ein Papiertiger entgegen der Vorgaben des EU-Rechts“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Nach Ansicht des NABU stellt die geplante Regelung die gesamte Novelle in Frage, denn auch die übrigen Regelungen sind weit von einem großen Wurf entfernt: Der Artenschutz wurde an die geltende Rechtsprechung angepasst, es wurden aber neue Rechtsbegriffe eingeführt, die in ihrer Bedeutung unklar sind und nicht für notwendige Klarheit sorgen. Die den Bundesländern gesetzte Frist für den Aufbau des Biotopverbundes ist mit dem Jahr 2027 viel zu unambitioniert, die Liste der geschützten Biotope wird zwar um (ungenutzte) Höhlen und Stollen ergänzt, es fehlen aber weiterhin die für den Artenschutz besonders wichtigen Streuobstwiesen und Wallhecken als typische Landschaftselemente. Die Problematik der unzureichenden Definition der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft wird wiederum überhaupt nicht angefasst.

Hintergrund Biotopschutz:

Gerade mit der Listung der Streuobstwiesen hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt, einer kürzlich mit Novellierung des Baugesetzbuches beschlossenen, aus Naturschutzsicht fatalen Fehlentwicklung zumindest in kleinen Teilen entgegen zu wirken: der neue §13b BauGB (beschleunigte Bebauungsplanverfahren bis zu einer gewissen Flächengröße ohne Umweltprüfung und ohne Kompensationspflichten im siedlungsnahen Außenbereich) könnte sich nämlich gerade auf Streuobstwiesen, die oft in Siedlungsnähe zu finden sind, äußerst negativ auswirken. Eine Listung als bundesweit geschütztes Biotop würde dem einen (zumindest kleinen) Riegel vorschieben.




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