Aktuell


Urwaldgesetz abgelehnt (erweitert)

Große Koalition lehnt Urwaldschutzgesetz endgültig ab

Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Pressemitteilung, 19.10.06

Zur heutigen endgültigen Ablehnung des Urwaldschutzgesetzes durch die große Koalition erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Agrar- und Waldpolitik:

Die Ablehnung des Urwaldschutzgesetzes durch die große Koalition und die FDP ist eine fatale Fehlentscheidung für den Erhalt der Wälder und die Artenvielfalt dieser Welt. Und sie ist eine ideologische Entscheidung. Die konservativen Parteien einschließlich der SPD reagieren reflexhaft und lehnen ab, was von einigen Verbänden als wirtschaftsfeindlich und bürokratisch bezeichnet wird. Dabei würde die einheimische Forstbranche profitieren, wenn das illegale Holz mit seinen Dumpingpreisen keinen Preisdruck mehr ausüben könnte. Die Koalition nimmt damit zum Schaden unserer natürlichen Lebensgrundlagen Rücksicht auf einige Verbände der Forst- und Holzwirtschaft, die ein solches Gesetz von Anfang an massiv bekämpft haben.

Besonders enttäuschend ist es, dass die Koalitionsparteien immer noch keine eigenen Vorschläge gemacht haben, mit welchen konkreten Maßnahmen sie gegen die Urwaldvernichtung vorgehen wollen. Auf internationale Verhandlungen und eine mögliche Verschärfung der FLEGT-Verordnung zu verweisen, die die EU eventuell in einigen Jahren vornehmen könnte, ist viel zu wenig. Dies wird dem dringenden Handlungsbedarf angesichts des rasant zunehmenden Urwaldverlustes nicht gerecht. Offensichtlich ist die dramatische globale Zerstörung der Urwälder kein Thema für die große Koalition. Union und SPD sind so mit dem inneren Unfrieden in der Koalition beschäftigt, dass sie für eine Katastrophe, die sich fern von Europa und leise vollzieht, weder Ohr noch Stimme haben.

Wir wollen mit dem Urwaldschutzgesetz den Handel mit illegal geschlagenem Holz verbieten - ein Verbot, das im Übrigen bei anderen Produktgruppen völlig selbstverständlich ist. Die Kontrolle ist einfach: Holzhändler und Holzverarbeiter müssen einen Legalitätsnachweis für Holzprodukte erbringen. Ein Handelsverbot für illegales Holz würde in Verbindung mit dieser Nachweispflicht den Holzmarkt erheblich verändern, denn es würde der Nachhaltigkeits-Zertifizierung in der kompletten Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland zum Durchbruch verhelfen. Dies würde auch auf den internationalen Holzmarkt ausstrahlen.

Im Übrigen will auch die im Herbst 2005 beschlossenen FLEGT-Verordnung ein Legalitätszertifikat bei der Einfuhr von Holz und Holzprodukten einführen - allerdings auf freiwilliger Basis. Dazu verhandelt die EU mit einigen Holz exportierenden Ländern über den Abschluss so genannter Partnerschaftsabkommen. Allerdings wird nur mit einigen wenigen Ländern verhandelt. Ob und wann es mit diesen Ländern tatsächlich zu Vereinbarungen kommen wird, steht aber noch in den Sternen. Deshalb brauchen wir ein Urwaldschutzgesetz. Und deshalb haben wir es in den Bundestag eingebracht.


Bundestag lehnt Gesetzentwurf zur Rettung der Urwälder ab

Von Sigrid Totz, Greenpeace-Online, 19.10.06

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrheitlich einen Gesetzentwurf der Grünen für ein nationales Urwaldschutzgesetz abgelehnt. Damit ist eine Chance zur Rettung der letzten Urwälder vertan. Der Antrag sah vor, Besitz und Handel von Holzprodukten aus Urwaldzerstörung, die nach Deutschland importiert werden, zu verbieten und zu kontrollieren. Greenpeace hatte die parlamentarische Diskussion Anfang 2004 mit einem ersten Entwurf ins Rollen gebracht.

Details zu diesem Bild anzeigenNebel ueber dem Regenwald am Mahakam Fluss, Ost-Kalimantan. Die Regierungsfraktionen selber haben bislang keine Initiative zum Schutz der Urwälder ergriffen. Den Antrag der Grünen lehnten sie schon im vorbereitenden Umweltausschuss ab. Auch die Regierung hat keinen eigenen Gegenentwurf vorgelegt. Schwarz-Rot hat zudem bis heute nichts unternommen, um im Rahmen der 2007 bevorstehenden deutschen EU-Präsidentschaft in Europa ein Importverbot von Urwaldholz durchzusetzen.

Martin Kaiser, Waldexperte von Greenpeace, hatte die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag aufgefordert, für den Entwurf zu stimmen. Die Regierung könne vor der Urwaldzerstörung nicht die Augen verschließen. Ansonsten spiele sie den Kriminellen des internationalen Holzhandels in die Hände.

Die illegale Ausbeutung der Urwälder hängt selbst nach Ansicht der europäischen Regierungen eng zusammen mit Korruption und organisierter Kriminalität, Menschenrechtsverletzungen, der Finanzierung von bewaffneten Konflikten, enormen Umweltschäden, dem Verlust von Artenvielfalt und dem Klimawandel, sagte Kaiser.

Derzeit kann eine Fichte in einem osteuropäischen Urwald illegal abgeholzt, nach Deutschland importiert, zu Bauholz verarbeitet und im Baumarkt den Verbrauchern legal angeboten werden. Mit einem Urwaldschutzgesetz ginge das nicht. Händler und Anbieter wären verpflichtet, von ihren Zulieferern einen glaubwürdigen Nachweis für eine ökologische und sozial gerechte Waldnutzung zu fordern. Diesen müssten sie Kontrollbehörden und Verbrauchern auf Verlangen vorlegen. Der Handel ohne glaubwürdigen Nachweis wäre strafbar. Und das Wichtigste: Mit Urwaldzerstörung könnte in Deutschland kein Profit mehr gemacht werden.

Auch Steuermillionen können derzeit in Deutschland bei öffentlichen Bauvorhaben für den Kauf von Schalholz, Konstruktionsholz, Fenstern und Türen aus Urwaldzerstörung verschwendet werden. Unglaubwürdige Herkunftsnachweise und Zertifikate, wie das umstrittene MTCC-Siegel aus Malaysia und das PEFC-Siegel, toleriert die Bundesregierung weiterhin.

Die Regierungsfraktionen haben den Antrag der Grünen im Umweltausschuss im Wesentlichen aus zwei Gründen abgelehnt. Zum einen verweisen sie auf den europäischen Prozess, zum anderen bezeichnen sie den Vorschlag als zu "bürokratielastig".

"Auf die Schnecke Europa warten zu wollen, ist eine peinliche Ausrede. Damit würde die andauernde Urwaldzerstörung weiterhin stillschweigend genehmigt", sagt Kaiser. "Sowohl in den Herkunftsländern als auch in der EU und in Deutschland brauchen wir sofort ergänzende rechtliche Grundlagen zum Kampf gegen die Urwaldzerstörung."


19.10.06, Wälder, Politik

Kapitulation vor der Holzmafia

WWF: Urwaldschutzgesetz wurde vom Bundestag abgelehnt

WWF Pressemitteilung, Frankfurt, 19. Oktober 2006

Heute stimmte der Bundestag erneut über einen Gesetzesentwurf der bündnisgrünen Fraktion zum Schutz der Urwälder ab. Die Umweltstiftung WWF, die wie andere Organisationen schon lange ein deutsches Urwaldschutzgesetz fordert, kritisiert, dass die Fraktionen von SPD und CDU/CSU den Entwurf entgegen den Vereinbarungen ihres Koalitionsvertrags abschließend abgeschmettert haben. Das geplante Gesetz sollte den Handel mit Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland unter Strafe stellen. Unternehmen sollten dadurch dazu verpflichtet werden, die legale Herkunft ihrer Waren eindeutig nachzuweisen. Nach Ansicht des WWF wäre dies ein wesentlicher Beitrag, um die letzten Urwälder zu retten. Denn eine der Hauptursachen für den rasanten weltweiten Schwund der Wälder ist der in weiten Teilen illegale Handel mit Holz, zum Beispiel aus Amazonien, Zentralafrika, Südostasien und Russland.

Johannes Zahnen, Waldexperte des WWF: „Heute kapitulierte die Regierung vor den illegalen Machenschaften im weltweiten Holzhandel, mit denen immense Gewinne zulasten der letzten Urwälder gemacht werden.“ Der WWF beklagt, dass sich die Große Koalition bewusst gegen den Willen vieler Bürger stellte. Laut einer Forsa-Umfrage, die der WWF im Juni durchführen ließ, unterstützen 90 Prozent der Befragten die Einführung eines Urwaldschutzgesetzes. Sie verlangen von der Bundesregierung einen klaren Beitrag Deutschlands zur Rettung der letzten Urwälder und fordern, dass Firmen, die in Deutschland illegales Holz anbieten, bestraft werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sogar 91 Prozent bereit, höhere Preise für Holzprodukte aus nachhaltigen Quellen zu zahlen.

„Die Große Koalition blockiert ein deutsches Urwaldschutzgesetz und versteckt sich schon seit langem hinter einer angeblich ausreichenden Verordnung aus Brüssel“, so Zahnen. Die entsprechende EU-Verordnung verbirgt sich hinter der Abkürzung FLEGT (deutsche Übersetzung: Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) und lässt nach Ansicht der Regierung keine nationalen Alleingänge zu. Dies ist nach Auskunft von Johannes Zahnen und seinen Fachkollegen der anderen Umweltorganisationen schlichtweg falsch und ein vorgeschobenes Argument: „Ein deutsches Urwaldschutzgesetz ist möglich und würde viel schneller greifen. Und das ist auch dringend nötig: Denn allein in den kurzen 40 Sekunden, in denen heute das Urwaldschutzgesetz abgelehnt wurde, wurde rein statistisch weltweit eine Waldfläche von umgerechnet 23 Fußballfeldern zerstört.“

Der WWF fordert nun, dass die Regierungsparteien so schnell wie möglich ihrem Koalitionsvertrag folgend einen eigenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz vorlegen und verabschieden. Illegaler Holzhandel umfasst Ernte, Transport, Einkauf und den Verkauf von Holz. Nach Schätzungen des WWF gelangt jedes Jahr allein aus Indonesien Holz aus illegalen Quellen im Wert von 150 Millionen Euro nach Deutschland.


Bundestag boykottiert Urwaldschutz

Regierungsparteien lehnen nationale Schritte ab – EU-Maßnahmen gegen Raubbau sind eine Farce

PRO WILDLIFE Pressemitteilung, München/Berlin, 19. Oktober 2006

Der Bundestag hat heute mehrheitlich ein von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenes nationales Urwaldschutzgesetz abgelehnt. Statt den Handel von illegal geschlagenem Holz durch ein nationales Gesetz zu stoppen, verweisen die Regierungsparteien auf ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen der EU: FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade). „FLEGT arbeitet im Schneckentempo, während die letzten Urwälder mit Lichtgeschwindigkeit vernichtet werden“, betont Dr. Sandra Altherr von PRO WILDLIFE. „Ein deutsches Urwaldschutzgesetz könnte dagegen sofort gegen den illegalen Holzhandel vorgehen.“

Im Dezember 2005 verabschiedete die EU die „FLEGT“-Resolution 2173/2005, um dem illegalen Raubbau an Urwäldern entgegenzutreten. Die gut gemeinte Initiative ist völlig unzureichend: Geplant sind lediglich „freiwillige Partnerschaftsabkommen“ mit nur fünf Ländern: Kamerun, Indonesien, Malaysia, Republik Kongo und Ghana. Zehn Monate nach Inkrafttreten der EU-FLEGT-Resolution gibt es lediglich mit drei Ländern inoffizielle Vorverhandlungen, mit den anderen beiden wurde nicht einmal dieses Stadium erreicht. Für Holzexporte anderer Länder sollen die EU-Tore offen bleiben, obwohl z.B. die Holzexporte aus Brasilien, Peru und Kambodscha bis zu 90% aus illegalem Einschlag stammen.

Unter der rot-grünen Bundesregierung hatte das Umweltministerium ein nationales Urwaldschutzgesetz entworfen, das einen Legalitätsnachweis für Holz verlangt und ein Besitz- und Vermarktungsverbot für illegal geschlagene Hölzer vorsieht. Die vorgezogenen Neuwahlen 2005 verhinderten, dass der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht wurde. Bündnis 90/Die Grünen haben nun in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, das Urwaldschutzgesetz zu verabschieden.

SPD und CDU/CSU sehen zwar ebenfalls Handlungsbedarf gegen die Rodung der letzten Urwälder, lehnen aber einen Alleingang Deutschlands ab. „Die Regierungsparteien verweisen auf die EU-FLEGT-Initiative als Lösungsansatz, obwohl sie wissen, wie lückenhaft und unverbindlich FLEGT ist“, kritisiert Altherr.

Die Naturschützer sehen dringenden Korrekturbedarf: Statt der bislang freiwilligen FLEGT-Absprachen sollte eine verbindliche Teilnahme aller Exportstaaten Voraussetzung für zukünftige Holzimporte sein. Für Länder, die nicht an FLEGT teilnehmen, soll die EU ihre Tore schließen. Statt individueller Verhandlungen einzelner EU-Mitgliedsstaaten mit ihren Partnerländern müssen einheitliche, strenge Kriterien an die Legalität des Holzeinschlags gestellt werden. Der gesamte FLEGT-Prozess braucht einen festen Zeitplan, damit die Verhandlungen zügig und zielführend abgeschlossen werden.

PRO WILDLIFE fordert die Bundesregierung auf, während der kommenden EU-Ratspräsidentschaft für die Nachbesserung von FLEGT zu sorgen. Parallel muss auch auf nationaler Ebene endlich gegen den Handel mit Hölzern aus Raubbau vorgegangen werden. Jedes EU-Mitgliedsland hat das Recht, strengere nationale Gesetzesinitiativen zu ergreifen. „Es kann nicht angehen, dass es in Deutschland noch immer legal ist, Holz aus illegalem Einschlag zu besitzen und zu handeln. Die Frage ist nicht ob FLEGT oder das Urwaldschutzgesetz – wir brauchen beide als gegenseitige Ergänzung“, so die PRO WILDLIFE Sprecherin.




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