Aktuell


Umweltverbände gegen Freihandelsabkommen

NABU: Freihandelsabkommen stoppen – mit europaweiter Unterschriftensammlung

Tschimpke: Umwelt und Verbraucher bleiben bei TTIP und CETA auf der Strecke

NABU Pressemitteilung, 15.7.14

Brüssel/Berlin – Der NABU hat am heutigen Dienstag, gemeinsam mit rund 150 weiteren Organisationen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA angemeldet. Ziel ist es, EU-weit so viele Unterschriften zu sammeln, dass die EU-Kommission und das europäische Parlament über den möglichen Stopp der beiden Freihandelsabkommen diskutieren müssen. „Sowohl das geplante Abkommen mit den USA als auch das mit Kanada sind in ihrer jetzigen Form ein Desaster für Mensch und Natur. Hinter verschlossenen Türen wird über die Abschaffung von Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerstandards gefeilscht, die in der Vergangenheit mühsam und vollkommen zu Recht aufgebaut wurden“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Bis September hat die Europäische Kommission Zeit zu prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung der Bürgerinitiative „Stop TTIP“ erfüllt sind. Wenn dem so ist, müssen für einen Erfolg der Initiative EU-weit mindestens eine Million Unterschriften gesammelt werden, davon allein 72.000 in Deutschland. Zusätzlich müssen in mindestens sechs weiteren EU-Ländern bestimmte Quoren erfüllt werden.

Der NABU fürchtet bei Inkrafttreten der Abkommen eine Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes. „Treibende Kraft in den Verhandlungsgesprächen sind rein wirtschaftliche Interessen. Soziale und ökologische Standards gelten den Unterhändlern als Hemmschuh des Handels – und nicht als der Garant für eine nachhaltige und gesunde Entwicklung, wie es eigentlich sein sollte“, so der NABU-Präsident.

So könnten sich künftig Produkte und Verfahren auf dem EU-Markt durchsetzen, die keinesfalls den derzeitigen EU-Normen entsprechen: der Einsatz von Hormonen bei der Fleischerzeugung etwa oder die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlor. „Auch die amerikanische Chemikaliengesetzgebung TSCA ist viel laxer als die EU-Chemikalienverordnung REACH. Während die EU-Kosmetik-Verordnung rund 1.300 Chemikalien verbietet, untersagt die US-Gesetzgebung gerade einmal die Verwendung von elf Stoffen. Und selbst die Energiewende droht unterwandert zu werden, wenn Fracking-Gas aus den USA und Kanada ohne Hürden importiert würden, statt auf regenerative Energien in Europa zu setzen“, so Tschimpke.

Der NABU fordert daher alternative Handelsabkommen beiderseits des Atlantiks. Diese sollten alternative und nicht fossile Energien fördern, eine nachhaltige Landwirtschaft und keine genveränderten Monokulturen stärken, sowie die Verbraucherinteressen stärken anstatt Kennzeichnungspflichten aufzuheben. „Jedes neue geleakte Dokument bestätigt unsere Befürchtungen, dass TTIP und CETA Wirtschaftsräume schaffen sollen, die all diese Anforderungen missachten. Ab September können die Bürgerinnen und Bürger Europas nun hoffentlich ihren Unmut gegen die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zeigen. Denn wem der Schutz von Umwelt und Natur am Herzen liegt, der muss sich gegen TTIP und CETA wehren“, so Tschimpke.

Nach der erfolgreichen Prüfung der EBI werden ab September 2014 auf www.stop-ttip.org Unterschriften in den EU-Mitgliedstaaten gesammelt. Bereits ab heute gibt es auf der Seite Informationen über die Initiative sowie die beiden Freihandelsabkommen.


Konzerne wollen Klagefreiheit

Die USA und die EU verhandeln diese Woche erneut über das Freihandelsabkommen TTIP. Der weitreichende Investitionsschutz für Unternehmen steht diesmal offiziel nicht auf der Tagesordnung.

Greenpeace-Online, 15.7.14

Der Punkt ist heikel: Konzerne sollen zum Schutz ihrer Investitionen, Staaten auf Schadensersatz verklagen können. Aufgrund der kritischen öffentlichen Debatte geriet die Generalkommission Handel, die die TTIP-Verhandlungen für Europa führt, so sehr unter Druck, dass sie Ende Januar eine öffentliche Konsultation zu dem strittigen Thema verkünden musste. Online-Konsultationen sind ein in der EU gängiges Verfahren, um die Meinung von Unternehmen, Organisationen wie auch von Bürgerinnen und Bürgern zu geplanten Maßnahmen der EU in Erfahrung zu bringen. Teilnehmen kann jeder, egal welcher Nationalität sie bzw. er ist.

Das sogenannte ISDS (Investor-state dispute settlement, auf Deutsch Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) gibt es bereits in vielen Abkommen über Investitionen zwischen zwei Ländern, aber bisher nicht zwischen der Mehrzahl der EU-Mitglieder und den USA. Durch TTIP würde ISDS für Konzerne auf beiden Seiten des Atlantiks zugänglich gemacht werden.

Der Investor kann dabei Entschädigungen für Verluste fordern, die ihm aufgrund von Maßnahmen des Staates tatsächlich oder vermeintlich entstanden sind und für die der Steuerzahler aufkommen muss. Wohin das führen kann, zeigt die Klage Vattenfalls gegen den Atomausstieg der Bundesrepublik - die Schadensersatzforderung beträgt rund 4 Milliarden Euro. Das schwedische Unternehmen Vattenfall führt diese Klage auf Grundlage der Energiecharta - einem internationalen Ankommen, dem Schweden wie Deutschland angehören und das ein Kapitel zu Streitschlichtung aufweist.

ISDS-Verfahren finden außerhalb der nationalstaatlichen Gerichtsbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bestenfalls ist bekannt, wer gegen wen klagt. Diese zusätzliche Klagemöglichkeit gibt privaten Investoren die Möglichkeit, rechtmäßige Gesetze der EU oder der USA vor einem Ausschuss „privater“ Schiedsrichter anzufechten und durch Ankündigung kostspieliger Schiedsverfahren unzulässigen Druck auf die Gesetzgebungsprozesse auszuüben.

Es bestehen außerdem ganz erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der ISDS-Mechanismen mit dem EU-Recht.

Öffentliche Beteiligung nur eine Farce

Die öffentliche Konsultation endete nun am 13. Juli 2014. Auch Greenpeace beteiligte sich und beantwortete ausführlich die 15 vorgegebenen Fragen. Jürgen Knirsch von Greenpeace kritisiert das Verfahren: "Allein die Art und Weise, in der diese Konsultation durchgeführt wird, zeigt, dass die Kommission nicht gewillt ist, dem Widerstand der Öffentlichkeit wirklich Raum zu geben. Die Ausgestaltung der Fragen ist übermäßig fachjuristisch und schließt potentielle Teilnehmer, die zum Thema ISDS noch keine Vorkenntnisse haben, praktisch aus." Außerdem war die Möglichkeit, ISDS gänzlich abzulehnen nicht vorgesehen.

Parallel zur Konsultation hat die Kommission einen Vorschlag für die Ausgestaltung des ISDS-Verfahrens erarbeitet. "Eine vernünftige Reform sieht anders aus", so Knirsch. "Vielmehr wird an der Vielzahl der Klauseln, die in bestehenden Investitionsabkommen typischerweise enthalten sind, herumgebastelt. Die Kommission will dem ISDS-System falschen Glanz anheften, kritische Punkte des Verfahrens aber nicht beseitigen."

Zahlreiche Experten, Akademiker, Organisationen und selbst EU-Mitgliedstaaten und das deutsche Wirtschaftsministerium betrachten die Eingliederung von ISDS in das TTIP-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU als unnötig. "ISDS stellt ein signifikantes Risiko für die Haushalte der Staaten sowie für die Demokratie dar", sagt Knirsch. "Es wird geschätzt, dass angesichts des Umfangs der Investitionen zwischen den USA und der EU bis zu zwanzig ISDS-Klagen pro Jahr gegen die EU-Staaten im Rahmen des TTIP-Abkommens zu erwarten sind."

Bis zum Ende dieser Konsultation sollte über ISDS im TTIP-Abkommens nicht verhandelt werden. Diese endete nun am 13. Juli 2014. Die Kommission hat bisher lediglich darüber informiert, dass „eine große Anzahl“ von Bürgern und Organisationen an der Konsultation teilgenommen haben. Weitere Informationen bald und ein ausführlicher Report zum Jahresende veröffentlicht werden sollen.

„Greenpeace lehnt das unausgewogene TTIP-Abkommen generell ab", so Knirsch. Das private Streitschlichtungsverfahren ist aber neben der Absenkung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards einer der Hauptkritikpunkte.“




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