AktuellKosten des Biodiversitätsverlustes
Deutsche-Bank-Manager leitet Studie über Kosten durch Verlust biologischer VielfaltBundesumweltministerium und EU-Kommission stellen Pavan Sukhdev als Leiter der Studie vorBMU Pressemitteilung, 2.3.08 Nichtstun ist teurer als Handeln – für den Klimaschutz hat dies vor gut einem Jahr der ehemalige Weltbankökonom Nicolas Stern nachgewiesen. Nun soll dieser Nachweis auch für die biologische Vielfalt erbracht werden. Als Leiter des Forschungsprojekts haben Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und EU Kommissar Stavros Dimas den Ökonom Pavan Sukhdev gewinnen können. Sukhdev ist Generaldirektor und Leiter der Abteilung "Globale Märkte" der Deutschen Bank AG in London. Das Vorhaben, die volkswirtschaftlichen Kosten durch den Verlust der biologischen Vielfalt weltweit zu ermitteln, ist ein Ergebnis des Treffens der G8+5 Umweltminister in Potsdam im letzten Jahr. Pavan Sukhdev ist, neben seiner Tätigkeit für die Deutsche Bank, unter anderem Direktor des "Green Accounting for Indian States Project" (www.gistindia.org), einer Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung biologischer Vielfalt in Indien. "Die Wahl von Pavan Sukhdev unterstreicht den internationalen Ansatz, den die Studie verfolgt. Denn ohne internationale Unterstützung könnte die Studie nur ein sehr unvollständiges Bild vermitteln und keine nachhaltige Wirkung erzielen", sagte Gabriel. "Die Erhaltung der Biodiversität ist eine ethisch-moralische Verpflichtung, denn mit jeder Art, die geht, geht ein Stück von uns selbst. Und sie ist eine ökonomisch notwendige und zentrale Aufgabe", betonte Stavros Dimas. "Mit den Ergebnissen der Studie wollen wir die enorme ökonomische Relevanz der abwechslungsreichen und unterschiedlichen Aspekte biologischer Vielfalt aufzeigen", erläuterte Pavan Sukhdev die Zielsetzung seiner Untersuchungen. Die ersten Ergebnisse, die bereits in den letzten Monaten gewonnen werden konnten, unterstreichen diese Aussage. Fast die Hälfte aller zugelassenen Medikamente in Deutschland stammt aus Pflanzenmaterial. Zehn der 25 weltweit erfolgreichsten Medikamente werden aus natürlichen Quellen und von wildlebenden Arten, also aus Pilzen, Bakterien, Pflanzen oder Tieren, gewonnen. Mit jeder Art, die ausstirbt, geht möglicherweise die Arznei für eine bedrückende Krankheit verloren. Der Weltmarktwert für pharmazeutische Produkte, die aus der Nutzung natürlicher genetischer Ressourcen stammen, wird mit 75 bis 150 Milliarden Dollar pro Jahr veranschlagt. Die Ergebnisse der ersten Phase der Studie werden von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf der 9. UN-Naturschutzkonferenz der Weltöffentlichkeit vorgestellt werden. Auf der Konferenz in Bonn werden Delegierte aus 190 Vertragsstaaten vom 19. bis 30. Mai 2008 über den weltweiten Schutz der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und den gerechten Vorteilsausgleich beraten. Heute vor 35 Jahren: Washingtoner Artenschutzübereinkommen beschlossenBMU Pressemitteilung, 3.3.08Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen feiert Geburtstag: Heute vor 35 Jahren, am 3. März 1973 wurde das Abkommen geschlossen, um der zunehmenden Bedrohung der Pflanzen- und Tierwelt durch den internationalen Handel zu begegnen. Seitdem hat es sich zu einem der effektivsten Instrumente im Kampf gegen den Artenschwund entwickelt. Mittlerweile sind dem Abkommen 171 Staaten beigetreten. In Deutschland ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch CITES) bereits seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Deutschland hat seit seinem Beitritt eine Vielzahl von grundlegenden Entscheidungen zum Schutz bedrohter Arten vorbereitet, etwa zum Schutz gefleckter Raubkatzen, Süßwasserschildkröten, einiger Tropenholz- und Heilpflanzenarten oder der Störe, die durch den Kaviarhandel bedroht sind. Entscheidend für die künftige Wirksamkeit des Übereinkommens ist, dass der Artenschutz nicht nur bereits seltene Arten erfasst, sondern auch in den verschiedenen wirtschaftlichen Handelssektoren stärker verankert wird. Auf der letzten Artenschutzkonferenz im Juni 2007 in Den Haag wurde deshalb auf Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein verbindlicher Aktionsplan für den Handel mit drei südamerikanischen Hölzern, darunter das häufig gehandelte tropische Zedernholz, vereinbart. Die Ursprungsländer verpflichten sich, die Bestände der Baumarten detailliert zu erfassen und Handelsdaten vorzulegen. Auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz sollen Maßnahmen zum Erhalt und naturverträglichen Nutzung dieser Hölzer beschlossen werden. Ferner wurde der europäische Aal in Anhang II aufgenommen mit dem Ziel, den bestandsbedrohenden Export von Glasaalen in asiatische Länder zu begrenzen. Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen werden heute rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten geschützt. Das Übereinkommen enthält drei Anhänge, in denen die gefährdeten Arten nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gestaffelt aufgelistet sind. In jeder Kategorie gelten unterschiedliche Handelsbeschränkungen. Für Arten des Anhangs I gilt ein weitgehendes Handelsverbot, während Arten der Anhänge II und III unter bestimmten Bedingungen mit den entsprechenden Genehmigungen gehandelt werden dürfen. In der Europäischen Gemeinschaft wird das Abkommen einheitlich umgesetzt. Artensterben stoppen: Bundesregierung muss europäische Naturschutzrichtlinien vollständig umsetzenBUND Pressemitteilung, 2.3.08Berlin: Anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einem verstärkten Artensterben gewarnt, wenn die Bundesregierung nicht endlich die europäischen Naturschutzrichtlinien vollständig umsetze. Der Erhalt von mehr als 60 Prozent der nach EU-Recht geschützten Arten sei hierzulande bedroht. Damit stehe der Artenschutz in Deutschland im europäischen Vergleich schlecht da. Die Zerstörung von Lebensräumen durch intensive Land- und Forstwirtschaft sowie durch Straßen- und Siedlungsbau bedrohe vor allem seltene Säugetiere, Reptilien und Amphibien. Hochmoore mit ihrer besonderen Artenvielfalt seien ebenfalls stark gefährdet, Ursache sei hier der hohe Stickstoffeintrag aus der Luft. Nahezu die Hälfte aller untersuchten Tierarten in Deutschland ist gefährdet. Elf Prozent sind laut Roter Liste stark gefährdet, sieben Prozent vom Aussterben bedroht und drei Prozent bereits ausgestorben. Bei den Pflanzen sieht es ähnlich aus. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Die Zahlen der gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten sind alarmierend. Dennoch beschließen Bundesregierung und die Länder keine effektiven Schutzmaßnahmen. Und selbst bestehende Schutzverpflichtungen werden nur unzureichend erfüllt. Negativ wirkt sich zudem aus, dass die Naturschutzbehörden der Länder durch drastische Mittel- und Personalkürzungen immer mehr ausgedünnt werden. Das Vollzugsdefizit der vorhandenen Gesetze wird immer größer. Wenn die Bundesregierung ihr selbst gesetztes Ziel erreichen will, bis 2010 den Artenverlust zu stoppen, muss sie außerdem den Natur- und Artenschutz im Umweltgesetzbuch bundeseinheitlich regeln und darf ihn nicht zusätzlich schwächen." Ein Beispiel für eine in Deutschland besonders gefährdete Tierart sei die Europäische Wildkatze. Von ihr gebe es nur noch maximal 5000 Exemplare in den hiesigen Wäldern. Hauptursache ihrer Bedrohung ist die Isolation ihrer verschiedenen Vorkommen. Der BUND plant deshalb unter dem Motto "Ein Rettungsnetz für die Wildkatze“ die voneinander getrennten Populationen zu verbinden. Grüne Wanderkorridore aus neu gepflanzten Büschen und Bäumen mit einer Gesamtlänge von rund 20000 Kilometern sollen den Wildkatzen und anderen Waldtieren das Überleben sichern. » zurück |
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