AktuellStreit um Umweltgesetzbuch
Streit um Umweltgesetzbuch: DNR kritisiert Seehofers "Profilierung um jeden Preis"Weinzierl: "Landwirtschaftsminister opfert mit dem Naturschutz auch seine eigene Glaubwürdigkeit."DNR Pressemitteilung, 8.4.08 Bonn - Der Deutsche Naturschutzring (DNR) kritisiert massiv die Blockadehaltung von Bundesminister Horst Seehofer bei der Vorlageeines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB). "Offensichtlich hat derMinister in seinem Macht-Streben um den CSU-Vorsitz jegliche Achtung vor dem hohen Gut der Glaubwürdigkeit in der Politik verloren", monierte DNR-Präsident Hubert Weinzierl heute in Bonn. Seehofer will beim Buch III des UGB, das den Naturschutz und die Landschaftspflege beinhaltet, die bisherigen Regelungen für Eingriffein Natur und Landschaft ganz entscheidend abschwächen - und zwar entgegen seiner Zusagen bei einem Gespräch mit den Umwelt- und Ökolandbauverbänden vor einigen Wochen. "Während der Minister öffentlich den täglichen Landschaftsverbrauch von 109 Hektar tränenreich beklagt, setzt sein Ministerium ganz eiskalt alles daran, den Naturschutz an dieser zentralen Stelle entscheidend zu schwächen", warf Weinzierl dem CSU-Politiker vor. Denn müssen nach der bisherigen Rechtslage Schädenan der Tier- und Pflanzenwelt und ihren Lebensräumen noch durch den Verursacher an derer Stelle wieder real ausgeglichen, so soll nach dem Willen Seehofers in Zukunft der Ausverkauf der Natur durch bloße Ersatzgeldzahlungen erleichtert und weiter vorangetrieben werden. "Profilierung um jeden Preis" nannte der DNR-Präsident deshalb dasVerhalten von Minister Seehofer. Es passe ins Bild, so Weinzierl, wenn der Bundeslandwirtschaftsminister auch die Anforderung an die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im Naturschutzrecht gleich mit über Bord werfen wolle. Dabei geht es dabei laut DNR um so wichtige Anliegen wie eine bodenschonende Bewirtschaftungsweise und die Vermeidung von Erosion, um die Mindestausstattung ökologischer Vorrangflächen wie Hecken, Feldgehölze und Kleingewässer auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und um die Bindung der Tierhaltung an die Fläche - Anforderungen also, die von ökologischen und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben noch am ehesten eingehalten werden können. NRZ: Renate Künast kritisiert umweltpolitische Querelen in der großen Koalition: FassungslosNeue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung, 8.4.08Essen - Angesichts der umweltpolitischen Auseinandersetzungen zwischen SPD und Union hat Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast die große Koalition scharf kritisiert: "Vor meinem geistigen Auge ist das Kartenhaus der Angela Merkel zusammengebrochen", so Künast gegenüber der Neuen Rhein/Ruhr Zeitung. Die Umwelt-und Klimapolitik der Regierung habe sich als "Riesenshow" entpuppt. "Fassungslos" macht Künast insbesondere der aktuelle Streit bei den ressortübergreifenden Abstimmungen für ein Umweltgesetzbuch (UGB), einem zentralen Projekt der Umweltpolitik der großen Koalition. Die CSU-geführten Ministerien Landwirtschaft und Wirtschaft drängen in den Verhandlungen dem Vernehmen nach auf die Absenkung bisheriger naturschutzrechtlicher Standards. "Ich bin sprachlos. Die CSU will sich nicht mehr für den Erhalt der Schöpfung einsetzen", so Künast. Wegen der aktuellen Querelen macht sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende auch wenig Hoffnung auf einen Erfolg der UN-Artenschutzkonferenz, zu der im Mai 5000 Delegierte in Bonn erwartet werden. Die Gäste würden mit "extrem niedrigen Erwartungen" nach Bonn kommen, meint Künast. Schließlich habe es sich herumgesprochen, dass Gastgeber Deutschland beim Umwelt- und Klimaschutz derzeit national und international als Bremser auftrete. Umweltgesetzbuch: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Attacken der Minister Seehofer und Glos auf den NaturschutzCSU-Minister Michael Glos und Horst Seehofer wollen Naturschutzstandards aufweichen und nehmen Artenschwund billigend in Kauf – Biodiversität in Deutschland in ernsthafter GefahrDUH-Bundesgeschäftsführer Baake: „Kanzlerin Merkel gefährdet als Gastgeberin der UN-Artenschutzkonferenz ihre politische Glaubwürdigkeit“ DUH Pressemitteilung, 4.4.08 Berlin, 4. April 2008: Mit großer Sorge um den Natur- und Artenschutz verfolgt die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) die koalitionsinternen Verhandlungen über ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB). Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Michael Glos (beide CSU) torpedieren seit Wochen insbesondere das Naturschutzrecht, das im dritten Buch des momentan neu geschaffenen UGB aufgehen soll. Federführend für die Formulierung eines einheitlichen Umweltrechts in Deutschland ist Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Dessen Ministerium wird seit Wochen daran gehindert, die Anhörung der Länder und Verbände einzuleiten. In der Folge wird das Bundeskabinett nicht wie geplant bis zur UN-Naturschutzkonferenz im Mai in Bonn den Entwurf für ein neues Naturschutzrecht im UGB verabschieden können. Die blamable Nachricht des Gastgebers Deutschland an die Weltöffentlichkeit wird sein: Der Naturschutz ist in der Regierung dieses Landes hochumstritten! Dabei wäre beim UGB eine besonders konzentrierte Arbeitsweise notwendig, da es bis zum 31. Dezember 2009 in Kraft treten muss. Die Föderalismusreform von 2006 macht es nötig, bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und das Recht des Artenschutzes festzulegen, von denen die Bundesländer dann nicht mehr abweichen dürfen. Würde diese Frist verstreichen, könnten ab dem 1. Januar 2010 die 16 Bundesländer den Natur- und Artenschutz in eigener Verantwortung regeln. „Eine derartige Kleinstaaterei im Naturschutzrecht wäre eine Katastrophe“, sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Tiere und Pflanzen halten sich nun mal nicht an Landesgrenzen. Außerdem reichen natürlich zusammenhängende Gebiete wie Flussauen, Gebirgszüge, Moore und Wälder weit über einzelne Bundesländer hinaus. Ein effizienter Artenschutz ist aber nur möglich, wenn die Verantwortlichen in einem Gebiet nach denselben Grundsätzen des Naturschutzes handeln“, erklärte Baake. Baake forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die Attacken ihrer Minister Seehofer und Glos auf den Natur- und Artenschutzes zu unterbinden. Das Bundeskabinett habe erst am 7. November 2007 eine „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Mit einem „umfassenden Programm für die Erhaltung von Arten und Lebensräumen“ versprach die Regierung bis 2010 den Artenschwund in Deutschland stark zu verringern und Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. Baake: „Jetzt, wo es statt um Visionen um konkrete gesetzliche Schutzvorschriften geht, versagt die Regierung!“ Die Klientelpolitik der Minister Seehofer und Glos gefährde auch eine glaubwürdige Verhandlungsführerschaft der Bundesregierung bei der UN-Biodiversitätskonferenz im Mai. Ziel der Bundesregierung dort müsse es sein, eine Vertrauensbasis zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern zu schaffen. Die mit Abstand größte Artenvielfalt weisen die Tropen auf. Der größte Artenreichtum liege also in Ländern, die derzeit enorme Anstrengungen unternehmen, um zu den Industrieländern aufzuschließen. Ziel der UN-Konferenz sei es unter anderem, dass in Ländern wie Brasilien, Indonesien, Malaysia aber auch in vielen afrikanischen Staaten Schutzgebiete für den Artenerhalt ausgewiesen werden. Wenn Deutschland sich jedoch nicht einmal auf seinem eigenen nationalen Territorium zu einem nachhaltigem Naturschutz bekenne, werde es umso schwerer, ärmere Länder zu einem substanziellen globalen Abkommen zu bewegen. Auch vor diesem Hintergrund sei es unverantwortlich, so Baake, dass Landwirtschaftsminister Seehofer und Wirtschaftsminister Glos ein zentrales Instrument des Naturschutzrechtes, die sogenannte Eingriffsregelung, faktisch abschaffen und die Verursacherpflichten massiv beschränken wollen. Nach derzeit geltendem Recht ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, „vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“. Glos und Seehofer wollen durchsetzen, dass Unternehmen, die z.B. mit Baumaßnahmen die Natur schädigen, nicht mehr wie bislang an anderer Stelle Flächen naturnah gestalten müssen; sie wollen die Verpflichtung für sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschaffen. Was darunter zu verstehen ist, regelt das derzeit geltende Gesetz eindeutig: „Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.“ Mit ihrer Klientelpolitik für Wirtschaft und Agrarindustrie wollen die CSU-Minister erreichen, dass in Zukunft die Verursacher mit einem rein finanziellen Ausgleich davon kommen können – sich also mit Geld vom Naturschutz freikaufen dürfen. „Das ist eine moderne Form des Ablasshandels“, so Baake, „der zudem dazu führen kann, dass die Länder ein Interesse an besonders gravierenden Eingriffen in den Naturhaushalt entwickeln könnten: je massiver der Eingriff, den die Landesbehörden genehmigen, desto höher die Einnahmen im Landeshaushalt!“ „Wenn man die Ersatzzahlung mit der tatsächlichen Ausgleichsmaßnahme in der Natur gleichsetzt, kann es prinzipiell nie zu einem unzulässigen Eingriff kommen. Schon heute bedeutet die Einschränkung, dass das Gesetz „unvermeidbare Beeinträchtigungen“ unter näher beschriebenen Voraussetzungen zulässt, dass wirtschaftliche Interessen in bestimmten Fällen Vorrang vor natürlichen Lebensräumen haben. Die von den CSU-Ministern jetzt vorgeschlagene Regelung bedeutet im Ergebnis die Abschaffung einer Eingriffsregelung, die in der realen Welt der Natur helfen kann“, erläuterte Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. „Auf eine wirkliche Schonung naturnaher Flächen braucht dann niemand mehr zu hoffen. Ob ein Stück ökologisch wertvolles Land in Anspruch genommen wird, wird zu einer Frage der Zahlungsfähigkeit“. Unverantwortlich sei auch, dass der Landwirtschaftsminister den etablierten Standard der „guten fachlichen Praxis“ im Naturschutzrecht abschaffen wolle. Nach guter fachlicher Praxis sollen Land- und Forstwirte Wiese, Acker und Wald bewirtschaften. Das bedeutet: Sie sollen Grundsätze des Naturschutzes beachten, keinen Kahlschlag verursachen, an Feldrändern Hecken und Sträucher stehen lassen und ökologische Mindestanforderungen für Feldgehölze und Kleingewässer auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beachten. Die gute fachliche Praxis sichert also die minimalen Anforderungen für das Überleben von Tieren und Pflanzen in der Kulturlandschaft. Und das ist auch dringend erforderlich. Deutschland weist derzeit den höchsten Gefährdungsgrad der Natur in den EU-Staaten auf. Laut Bundesamt für Naturschutz sind 36 Prozent aller bewerteten Tierarten in Deutschland in ihrem Bestand gefährdet, über zwei Drittel der heimischen Pflanzenarten sind ebenfalls bestandsgefährdet. » zurück |
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