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Aktuell

Wolfsabschuss

Gesetzesinitiative will den Abschuss von Wölfen erleichtern

Deutschlandfunk Nova, 4.3.19

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/woelfe-umweltministerium-bereitet-gesetz-zum-abschuss-vor


Rückkehr des Wolfes: Weidetierprämie und Herdenschutz ausbauen

Abschuss nur als letztes Mittel

BUND Pressemitteilung, 4.3.19

Die Vorschläge von Umweltministerin Svenja Schulze, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern um 'problematische Wölfe' leichter zum Abschuss freigeben zu können, kommentiert Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation des BUND:

"Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein großartiger Erfolg des Artenschutzes. Um diesen Erfolg zu erhalten, muss die Akzeptanz für den Wolf gesichert bleiben. Das erfordert auch, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam konstruktive Lösungen für das Thema Weidetierhaltung und Wolf finden. Nur über die Tiere zu reden, die mehrfach bestehende Schutzmaßnahmen für Weidetiere überwunden haben, greift zu kurz.

Der Abschuss von Wölfen darf nur der letzte Ausweg sein, wenn die Prävention versagt hat. Weidetierhaltung wird in Deutschland leider immer noch nicht angemessen honoriert. Viele Weidetierhalter stehen vor großen wirtschaftlichen Problemen, der Wolf kommt für sie als zusätzliche Belastung hinzu. Die Bundespolitik ist aufgerufen, endlich die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um die Weidetierhaltung angemessen zu fördern.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss eine Weidetierprämie auf den Weg bringen, wie sie nicht nur von Schäfern und Umweltverbänden sondern auch von der Umweltministerkonferenz gefordert wird. Gemeinsam müssen Bund und Länder zudem ein Herdenschutzprogramm auflegen, um sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch den Einsatz und Erhalt von wolfsabweisenden Zäunen sowie für Herdenschutzhunde vollständig zu übernehmen.

Zu der jetzt beabsichtigten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes von 'erheblich' zu 'ernst', muss die Umweltministerin gleichzeitig bundeseinheitliche Kriterien definieren, was hierunter zu verstehen ist. Eine klare Regelung kann den zuständigen Behörden helfen, eine solche Einzelfallentscheidung zum Abschuss eines Wolfes rechtssicher und nur in Ausnahmesituationen zu treffen."


NABU-Kommentar zur "Lex Wolf"

Herdenschutz konsequent umsetzen

NABU Pressemitteilung, 4.3.19

Berlin – Bundesumweltministerin Schulze will das Naturschutzgesetz um einen Begriff in Bezug auf den Wolf ändern. Danach soll der Wolf künftig bereits dann entnommen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht, bislang muss ein „erheblicher wirtschaftlicher Schaden“ vorliegen. Auch will die Ministerin das Anfüttern der Wölfe verbieten.

Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Schulze für eine „Lex Wolf“ kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Es geht hier konkret um Wölfe, die mehrfach die vorgeschriebenen Mindestschutzmaßnahmen von Herden überwinden. Wölfe sind eine streng geschützte Art. Eine Entnahme ist nach wie vor eine Einzelfallentscheidung. Daher muss es darum gehen, konsequent in den Herdenschutz zu investieren. Vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa spezielle Schutzhunde oder Zäune können zu 100 Prozent gefördert werden. Tierhalter müssen nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um ihre Herden zu schützen. Wölfe sollen Wildtiere bleiben und sich von Wildtieren ernähren und nicht die Erfahrung machen können, dass Schafe, Ziegen und andere Nutztiere eine leichte, ungeschützte Beute sind.“

Aus NABU-Sicht macht eine „Lex Wolf“ eine weitere Diskussion über die Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht oder die Einführung von „Schutzjagden“ überflüssig. „Wir erwarten von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner eine umfassende Initiative für den Herdenschutz. Der Schutz von Herden ist eine Aufgabe, die aus dem Tierschutzrecht erwächst, wofür das Agrarministerium zuständig ist“, so Miller.




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