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Aktuell
Umweltschutz in Österreichs Verfassung?
Umweltdachverband an Österreich-Konvent: Umweltschutz als Verpflichtung in Verfassung verankern, Naturschutz muss Bundeskompetenz werden!
Umweltdachverband formuliert Anforderungen und Zielsetzungen für eine neue Österreichische Bundesverfassung
PM Umweltdachverband, 15.12.03
Wien (OTS) - Anlässlich des heute Montag stattfindenden
NGO-Hearings im Rahmen einer Sitzung des Österreich-Konvents
präsentiert der Umweltdachverband sein Positionspapier für eine
zeitgemäße und zukunftsfähige Ausgestaltung der österreichischen
Bundesverfassung. "Diese große Chance, die Anforderungen des Natur-
und Umweltschutzes sowie des Leitprinzips "Nachhaltige Entwicklung"
sowohl in der Bundesverfassung als auch im Zusammenspiel der
Gebietskörperschaften angemessen und ausreichend zu berücksichtigen,
muss genutzt werden", appelliert Mag. Franz Maier, Geschäftsführer
des Umweltdachverbandes, an die Konventsmitglieder.
Zu den wichtigsten Kernforderungen aus Sicht des
Umweltdachverbandes und seiner 33 Mitgliedsorganisationen zählen:
Verfassungsschutz für unsere lebenswichtigen Natur-Ressourcen
Wasser, Wald, Berge, Gletscher, Boden und Luft
Mehr als zwei Drittel der ÖsterreicherInnen sprechen sich
dezidiert gegen den Verkauf von Waldflächen und Seen und gegen
Liberalisierungsbestrebungen in der Wasserwirtschaft aus. Bund,
Länder und Gemeinden sollten per Verfassungsbestimmung verpflichtet
werden, dass die Verfügungsgewalt über den heimischen Wasserschatz in
Österreich zu verbleiben hat, und kein Verkauf von für die
Allgemeinheit wichtigen natürlichen Ressourcen des öffentlichen
Eigentums erfolgen darf.
Bundesrahmen-Naturschutz- und -Nationalparkgesetz müssen
endlich her!
Der österreichische Naturschutz wird den immer vielfältiger
werdenden Aufgaben und Zielsetzungen bei weitem nicht gerecht. Die
Zersplitterung der Kompetenzen im Naturschutz, inkohärente und
mangelhafte Umsetzung der FFH- sowie der Vogelschutzrichtlinie und
diverser internationaler Konventionen wie der Alpenkonvention führen
zu einem Staatsversagen im Naturschutz. Zur Erfüllung aller
nationalen und internationalen Anforderungen (Alpen-, Ramsar-,
Biodiversitätskonvention, Natura 2000, Nationalparke,
UNESCO-Biosphärenparke und -Welterbegebiete etc.) sowie zur Sicherung
der Arten- und Lebensraumvielfalt in Österreich muss der Konvent
daher eine Neuordnung der Naturschutzkompetenzen vornehmen. "Wir
fordern die Schaffung einer Bundeskompetenz im Naturschutz, das heißt
konkret ein Bundesrahmen-Naturschutzgesetz nach deutschem Vorbild
unter Belassung der Vollziehungskompetenz in den Bundesländern", sagt
Maier. Weiters sollten auch die bestehenden Verwaltungsstrukturen für
Nationalparke durch die Schaffung einer Rahmenkompetenz vereinfacht
werden.
Bundesumweltanwaltschaft und Parteistellung von Umwelt- &
Naturschutz-NGOs
"Bundesgesetzliche Regelungen haben vielfältige Auswirkungen auf
Natur- und Umweltschutzbelange - eine ausreichende und wirksame
Kontrollinstanz ist aber nicht in Sicht", konstatiert Maier und
verlangt deshalb die Einrichtung einer Bundesumweltanwaltschaft.
Diese muss weisungsfrei gestellt sein und Zugang zu den
Höchstgerichten haben.
Darüber hinaus fordert der Umweltdachverband im Rahmen des
Österreich-Konvents die Umsetzung der dritten Säule der
Aarhus-Konvention in der Verfassung - d.h. die Einführung von
Beschwerderechten bzw. der Verbandsklage für österreichweit tätige
und anerkannte Natur- und Umweltschutzorganisationen - sowie
Parteistellung für Umwelt-NGOs in allen bundesgesetzlichen Verfahren
mit Umwelt- und Naturschutzrelevanz.
Zugang zu Informationen sicherstellen - Mitspracherecht der
Bürger stärken
"Bis dato ist es auch nicht gelungen, eine einheitliche
Bundeskompetenz für den Bereich Umweltinformation zu schaffen",
kritisiert Maier. Der Zugang zu Informationen in Sachen Landschafts-
und Naturschutz, Raumplanung, Baurecht oder kommunale
Abwässerentsorgung ist - wenn überhaupt - bundesländerweise geregelt.
In Bereichen wie Gewerbe oder Industrie gilt dagegen das
(Bundes)Umweltinformationsgesetz. "Auch diese Kompetenz muss endlich
einheitlich geregelt werden! Denn ein verbesserter Zugang zu
Informationen stärkt die Mitsprachemöglichkeiten der BürgerInnen. Ein
Punkt, der uns ganz besonders am Herzen liegt", so Maier.
Kontrolle von ausgegliederten Unternehmen durch Rechnungshof
und Volksanwaltschaft
Aus der Bundesverwaltung ausgegliederte Unternehmen oder
Aufgabenbereiche - wie beispielsweise die Österreichische
Bundesforste AG - sollten der vollen Überprüfbarkeit durch
Rechnungshof und Volksanwaltschaft unterstellt werden. Diese sind mit
umfassenden Kontrollpflichten und -rechten auszustatten.
Österreichs Atomkraftfreiheit in der Verfassung verankern
Seit 1978 verbietet das Atomsperrgesetz den Betrieb von
Atomkraftwerken. Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies
Österreich verankert die Grundsatzentscheidung Österreichs gegen die
militärische und friedliche Nutzung der Kernenergie
verfassungsrechtlich. "Dieses Bundesverfassungsgesetz ist
vollinhaltlich in die neue Österreichische Bundesverfassung zu
integrieren", fordert Maier.
Prinzip der Kohärenz der Politiken stärken
Jede Sektorpolitik, und damit die österreichische Politik als
Ganzes, soll in Hinkunft dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen
und mit übergeordneten Zielen, wie der Armutsbekämpfung und dem
Umwelt- und Naturschutz, in Übereinstimmung stehen. "Dazu gehört auch
die Abschaffung kontraproduktiver Förderungen und die Ökologisierung
von Förderungsrichtlinien und -programmen des Bundes und der Länder",
so Maier abschließend.
Ein erstes umfassendes Positionspapier des Umweltdachverbandes zum
Österreich-Konvent ist via Website
(Materialien/Externe Positionspapiere) abrufbar!
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