AktuellUmweltschutz in Österreichs Verfassung?
Umweltdachverband an Österreich-Konvent: Umweltschutz als Verpflichtung in Verfassung verankern, Naturschutz muss Bundeskompetenz werden!Umweltdachverband formuliert Anforderungen und Zielsetzungen für eine neue Österreichische BundesverfassungPM Umweltdachverband, 15.12.03 Wien (OTS) - Anlässlich des heute Montag stattfindenden NGO-Hearings im Rahmen einer Sitzung des Österreich-Konvents präsentiert der Umweltdachverband sein Positionspapier für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Ausgestaltung der österreichischen Bundesverfassung. "Diese große Chance, die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes sowie des Leitprinzips "Nachhaltige Entwicklung" sowohl in der Bundesverfassung als auch im Zusammenspiel der Gebietskörperschaften angemessen und ausreichend zu berücksichtigen, muss genutzt werden", appelliert Mag. Franz Maier, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, an die Konventsmitglieder. Zu den wichtigsten Kernforderungen aus Sicht des Umweltdachverbandes und seiner 33 Mitgliedsorganisationen zählen: Verfassungsschutz für unsere lebenswichtigen Natur-Ressourcen Wasser, Wald, Berge, Gletscher, Boden und Luft Mehr als zwei Drittel der ÖsterreicherInnen sprechen sich dezidiert gegen den Verkauf von Waldflächen und Seen und gegen Liberalisierungsbestrebungen in der Wasserwirtschaft aus. Bund, Länder und Gemeinden sollten per Verfassungsbestimmung verpflichtet werden, dass die Verfügungsgewalt über den heimischen Wasserschatz in Österreich zu verbleiben hat, und kein Verkauf von für die Allgemeinheit wichtigen natürlichen Ressourcen des öffentlichen Eigentums erfolgen darf. Bundesrahmen-Naturschutz- und -Nationalparkgesetz müssen endlich her! Der österreichische Naturschutz wird den immer vielfältiger werdenden Aufgaben und Zielsetzungen bei weitem nicht gerecht. Die Zersplitterung der Kompetenzen im Naturschutz, inkohärente und mangelhafte Umsetzung der FFH- sowie der Vogelschutzrichtlinie und diverser internationaler Konventionen wie der Alpenkonvention führen zu einem Staatsversagen im Naturschutz. Zur Erfüllung aller nationalen und internationalen Anforderungen (Alpen-, Ramsar-, Biodiversitätskonvention, Natura 2000, Nationalparke, UNESCO-Biosphärenparke und -Welterbegebiete etc.) sowie zur Sicherung der Arten- und Lebensraumvielfalt in Österreich muss der Konvent daher eine Neuordnung der Naturschutzkompetenzen vornehmen. "Wir fordern die Schaffung einer Bundeskompetenz im Naturschutz, das heißt konkret ein Bundesrahmen-Naturschutzgesetz nach deutschem Vorbild unter Belassung der Vollziehungskompetenz in den Bundesländern", sagt Maier. Weiters sollten auch die bestehenden Verwaltungsstrukturen für Nationalparke durch die Schaffung einer Rahmenkompetenz vereinfacht werden. Bundesumweltanwaltschaft und Parteistellung von Umwelt- & Naturschutz-NGOs "Bundesgesetzliche Regelungen haben vielfältige Auswirkungen auf Natur- und Umweltschutzbelange - eine ausreichende und wirksame Kontrollinstanz ist aber nicht in Sicht", konstatiert Maier und verlangt deshalb die Einrichtung einer Bundesumweltanwaltschaft. Diese muss weisungsfrei gestellt sein und Zugang zu den Höchstgerichten haben. Darüber hinaus fordert der Umweltdachverband im Rahmen des Österreich-Konvents die Umsetzung der dritten Säule der Aarhus-Konvention in der Verfassung - d.h. die Einführung von Beschwerderechten bzw. der Verbandsklage für österreichweit tätige und anerkannte Natur- und Umweltschutzorganisationen - sowie Parteistellung für Umwelt-NGOs in allen bundesgesetzlichen Verfahren mit Umwelt- und Naturschutzrelevanz. Zugang zu Informationen sicherstellen - Mitspracherecht der Bürger stärken "Bis dato ist es auch nicht gelungen, eine einheitliche Bundeskompetenz für den Bereich Umweltinformation zu schaffen", kritisiert Maier. Der Zugang zu Informationen in Sachen Landschafts- und Naturschutz, Raumplanung, Baurecht oder kommunale Abwässerentsorgung ist - wenn überhaupt - bundesländerweise geregelt. In Bereichen wie Gewerbe oder Industrie gilt dagegen das (Bundes)Umweltinformationsgesetz. "Auch diese Kompetenz muss endlich einheitlich geregelt werden! Denn ein verbesserter Zugang zu Informationen stärkt die Mitsprachemöglichkeiten der BürgerInnen. Ein Punkt, der uns ganz besonders am Herzen liegt", so Maier. Kontrolle von ausgegliederten Unternehmen durch Rechnungshof und Volksanwaltschaft Aus der Bundesverwaltung ausgegliederte Unternehmen oder Aufgabenbereiche - wie beispielsweise die Österreichische Bundesforste AG - sollten der vollen Überprüfbarkeit durch Rechnungshof und Volksanwaltschaft unterstellt werden. Diese sind mit umfassenden Kontrollpflichten und -rechten auszustatten. Österreichs Atomkraftfreiheit in der Verfassung verankern Seit 1978 verbietet das Atomsperrgesetz den Betrieb von Atomkraftwerken. Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verankert die Grundsatzentscheidung Österreichs gegen die militärische und friedliche Nutzung der Kernenergie verfassungsrechtlich. "Dieses Bundesverfassungsgesetz ist vollinhaltlich in die neue Österreichische Bundesverfassung zu integrieren", fordert Maier. Prinzip der Kohärenz der Politiken stärken Jede Sektorpolitik, und damit die österreichische Politik als Ganzes, soll in Hinkunft dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen und mit übergeordneten Zielen, wie der Armutsbekämpfung und dem Umwelt- und Naturschutz, in Übereinstimmung stehen. "Dazu gehört auch die Abschaffung kontraproduktiver Förderungen und die Ökologisierung von Förderungsrichtlinien und -programmen des Bundes und der Länder", so Maier abschließend. Ein erstes umfassendes Positionspapier des Umweltdachverbandes zum Österreich-Konvent ist via Website (Materialien/Externe Positionspapiere) abrufbar! » zurück |
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