Aktuell


Gentech-Gesetz verabschiedet

Freitag 26. November 2004, 15:09 Uhr

Strenge Anbauregeln für Genpflanzen beschlossen

Berlin (AFP) - Die verschärften Vorschriften zum Anbau von Genpflanzen können rechtzeitig zur nächsten Aussaat in Kraft treten. Der Bundestag überstimmte mit rot-grüner Mehrheit einen Einspruch der unionsdominierten Länderkammer gegen die Novelle des Gentechnikrechts. Der Weg für die neuen Regeln ist damit frei.

Für Bauern und Verbraucher will Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) mit den Vorschriften "Schutz, Transparenz und Rechtssicherheit" herstellen. Strenge Haftungs- und Anbauregeln sollen verhindern, dass herkömmlich oder ökologisch bewirtschaftete Felder durch Genpollen verunreinigt werden.

Mit der Novelle des Gentechnikrechts setzt Künast die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht um. Die zustimmungspflichtigen Teile hatte Rot-Grün wegen des Widerstands der Opposition herausgetrennt, damit der Bundestag das Gesetz mit Kanzlermehrheit beschließen konnte. Während Umwelt- und Verbraucherschützer den Gesetzentwurf begrüßten, warnte der Bauernverband wiederholt vor zu hohen Anforderungen an den Gentechnikanbau und riet den Landwirten unter diesen Bedingungen von dem Einsatz von Genpflanzen ab.

Gen-Bauern müssen künftig auch dann für die Verunreinigung anderer Felder mit ihren Pollen haften, wenn ein eindeutiger Verursacher in der Nachbarschaft nicht nachgewiesen werden kann. Wer seine Ernte dann beispielsweise nicht mehr als "gentechnikfrei" vermarkten kann, kann alle in Frage kommenden Bauern auf Schadenersatz verklagen.

In einem Anbauregister können Land- und Forstwirte sowie Imker grundstücksgenau herausfinden, ob in der Nähe Genpflanzen angebaut werden. Zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus dienen auch Mindestabstände sowie Vorschriften zur Sortenwahl und zur Nutzung natürlicher Pollenbarrieren, deren Einzelheiten aber noch in Rechtsverordnungen festgelegt werden müssen.


Sonntag 28. November 2004, 11:13 Uhr

EU-Kommission will Genmais-Verbot kippen

Frankfurt/Main (AP) Die EU-Kommission will am Montag die nationalen Importverbote für gentechnisch veränderten Mais und Raps kippen. Eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums bestätigte am Wochenende einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». Allerdings bestünden für die Bundesregierung weiter gesundheitliche und und umweltbezogene Bedenken gegen die Maissorte Bt 176, betonte die Sprecherin. Daher werde man bei der bisherigen Position bleiben und für die Aufrechterhaltung des Importverbots votieren.

Laut «Focus» soll den Vertretern der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, die insekten- und antibiotikaresistente Maissorte Bt 176 in Deutschland, Österreich und Luxemburg sowohl als Saatgut als auch in Futter- und Lebensmitteln zu erlauben. Auch Frankreich und Griechenland sollen demnach aufgefordert werden, ihre Märkte für bestimmte Gentechnikprodukte zu öffnen.

Aus Angst vor Risiken für Gesundheit und Umwelt hatte Deutschland vor vier Jahren den Verkauf der Maissorte verboten. Dafür gebe es nach Ansicht der EU-Kommission jedoch keine wissenschaftliche Begründung, berichtete «Focus». Neue Regeln garantierten eine sichere Freisetzung.


Bundestag verabschiedet Gentechnikgesetz

Greenpeace-Online, 26.11.04

Hamburg (mir) - Das Hickhack um das neue Gentechnikgesetz (GenTG) hat ein Ende. Am frühen Freitagnachmittag hat die so genannte Kanzlermehrheit im Bundestag dem Gesetz ihr O.K. gegeben. Vorausgegangen waren mehrere erfolglose Anläufe das Gesetz durch den unionsgeführten Bundesrat zu bringen. Hauptgrund der Ablehnung durch die Länderkammer: eine Haftungsregelung bei gentechnischer Verunreinigung von umliegenden Feldern. Dieser Widerstand wurde nun mit der Koalitionsmehrheit überwunden.

"Dieses Gesetz ist ein wichtiger Etappensieg für Verbraucher und für Landwirte, die keine genmanipulierten Pflanzen anbauen wollen", erklärt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte bei Greenpeace. "Das neue Gesetz bietet klare Haftungsregeln, wenn die Gentechnik auf dem Acker außer Kontrolle gerät. Wird herkömmliche oder gar Bio-Ernte durch Gen-Pflanzen verunreinigt, muss der Gentechnik einsetzende Bauer dafür aufkommen, nicht der Steuerzahler. Es gilt das Verursacherprinzip und diese Entscheidung ist richtig."

Greenpeace begrüßt die Offenlegung der Anbauflächen von Gen-Pflanzen. Damit wird der Geheimniskrämerei um den Gen-Anbau ein Ende gesetzt. Durch das Standortregister können sich Betroffene besser schützen. In dem Register müssen die Gen-Flächen mit der genauen Flurstückbezeichnung vor der Aussaat angezeigt werden.

Doch das Gesetz weist auch Schwachpunkte auf: "Damit gibt es zwar einen gewissen Schutz für die Landwirtschaft, doch der Schutz der Natur kommt zu kurz", kritisiert Strodthoff. "Die Bundesregierung hat sich nicht getraut, Haftungsregeln für Umweltschäden zu bestimmen, die durch die Freisetzung genmanipulierter Pflanzen entstehen."

Irrglaube Koexistenz

Alle Anbauformen, ob mit oder ohne Gen-Pflanzen sollen künftig möglich sein. Man spricht von der so genannten Koexistenz. Dieses Ziel ist in das Gesetz aufgenommen worden, allerdings mit Auflagen für die Gen-Pflanzen einsetzende Landwirtschaft.

Strodthoff gibt jedoch zu bedenken: "Solange der Anbau von Gen-Pflanzen nicht verboten ist, können Anbau- und Haftungsregeln sowie Transparenz der Anbauflächen nur ein Notnagel zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sein. Nach den Erfahrungen in den Anbauländern USA und Kanada hält Greenpeace es für einen gefährlichen Irrglauben, dass Gentechnik und herkömmliche Felder nebeneinander existieren können."

Verbraucher haben es in der Hand

"Weiterhin wird es in der Hand von Landwirten und uns allen als Verbrauchern liegen, ob Gen-Pflanzen in Europa überhaupt einen Markt finden", erklärt Strodthoff. "Greenpeace wird sich weiter für ein Verbot von Gen-Pflanzen einsetzen."

Das Gesetz muss jetzt vom Bundespräsidenten unterschrieben und der EU-Kommission zur Kenntnis gebracht werden. Es wird voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft treten und ist damit bereits für die nächste Maisaussaat gültig.

Wir haben für Interessierte einen Überblick über das neue Gentechnikgesetz zum Schutz von Verbrauchern, Landwirten und Umwelt zusammengestellt.

Was Sie als Verbraucher auch in Zukunft tun können, um die Gentechnik vom Supermarktregal fernzuhalten, erfahren Sie auf den Seiten unseres EinkaufsNetzes.


Freitag, 26. November 2004

BUND: Gentechnikgesetz richtungsweisend für Europa

BUND: Keine Abstriche bei kommenden Verhandlungen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Rot-Grün für den heute im Bundestag verabschiedeten Teil des Gentechnikgesetzes gelobt. Gegen massive Widerstände aus Industrie, Opposition und Teilen der SPD sei es gelungen, im Gesetz das Verursacherprinzip zu verankern. So müssten bei Verunreinigungen von gentechnikfreien Feldern diejenigen haften, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauten. Außerdem seien die Gentech-Nutzer künftig verantwortlich, Maßnahmen gegen die Verunreinigung gentechfreier Produkte zu ergreifen.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Das deutsche Gentechnikgesetz ist vorbildlich für die anderen EU-Staaten und sendet klare Signale an die Gentech-Industrie, die überflüssige Produkte in den Markt drücken will. Ginge es nach den Gentechnikapologeten von CDU/CSU, FDP und SPD, müssten Bauern und Verbraucher für die Risiken der Agro-Gentechnik aufkommen. Denn keine Versicherung und übrigens auch kein Biotech-Unternehmen ist bereit, die Kosten für eventuelle Schäden durch Verunreinigungen zu tragen."

Der BUND warnte davor, das Gentechnikgesetz in den nun folgenden Verhandlungen über den zweiten Teil wieder abzuschwächen. Das vorgesehene Standortregister der Gentech-Flächen müsse für Bauern und Anwohner leicht zugänglich sein. Und die Bestimmungen zur "guten fachlichen Praxis" und zur Kontrolle der Gentech-Produktion müssten die gentechnikfreie Landwirtschaft soweit wie möglich vor Verunreinigungen schützen.

Den Bauern empfiehlt der BUND, gentechnikfreie Regionen zu gründen. Deutschlandweit hätten sich bereits rund 11 600 Landwirte in 50 Regionen gegen die so genannte "grüne Gentechnik" verbündet und vereinbart, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen.

Mehr zu den gentechnikfreien Regionen in Deutschland unter: http://www.faire-nachbarschaft.de.

Quelle/Text: BUND e.V.


Freitag, 26. November 2004

Bauernverband sieht Gentechnikgesetz als misslungene Umsetzung der EU-Leitlinien

Bundestag überstimmt Bundesrat

Der Deutsche Bundestag hat heute den Einspruch des Bundesrates gegen die Novelle des Gentechnikgesetzes überstimmt. Damit wird dieses Gesetz mit einer gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftungsregelung für den Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, in Deutschland in Kraft treten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert dies sehr, da mit diesem Gesetz die Vorgabe Brüssels, eine Koexistenz zu ermöglichen, regelrecht konterkariert wird.

Der DBV bleibt bei seiner Beurteilung, dass vor allem die überzogene Haftungsregelung jeden Landwirten davon abhalten sollte, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen - selbst in einem Erprobungsanbau. Die Konsequenz des Gentechnikgesetzes wird sein, dass auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterbleiben, die notwendig sind, um die Chancen und Risiken dieser grünen Gentechnologie vorurteilsfrei zu prüfen.

Dabei hätte es auch andere Möglichkeiten der Gesetzgebung geben können. Dies beweisen die EU-Länder Dänemark und die Niederlande. Dort hat man - auch im Diskurs mit sehr kritisch eingestellten Umwelt- und Verbraucherorganisationen - Abstandsregelungen und Verhaltensvorgaben, also die gute fachliche Praxis der grünen Gentechnologie, definiert, die mit einer verursachungsbezogenen Haftungsregelung verknüpft werden. Darüber hinausgehende wirtschaftliche Schäden, ausgelöst etwa durch überregionalen Pollenflug, werden durch einen Fonds abgedeckt, der von der Pflanzenzüchtung und Landwirten, die die Gentechnik nutzen, gespeist wird. Dieses ist vor allem für ökologisch wie konventionell wirtschaftende Bauern wichtig, die keine gentechnisch veränderten Kulturen anbauen, da sie einen sofort umsetzbaren Schadensausgleich erhalten können.

Der Deutsche Bauernverband wird weiterhin dafür werben, eine derartige innovationsfreundliche Lösung auch in Deutschland zu ermöglichen. Der DBV unterstreicht aber erneut, dass es in Deutschland einen umfänglicheren Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen nur dann geben wird, wenn die Verbraucherakzeptanz gegeben ist. Sollte es bei einer ablehnenden Grundhaltung bleiben, wird es in Deutschland auch keinen solchen Anbau geben.

Quelle/Text: Dt. Bauernverband


Freitag, 26. November 2004

NABU: Umwelt- und Naturschutz ist Verlierer des neuen Gentechnikgesetzes

Der Naturschutzbund NABU hat das heute vom Bundestag beschlossene neue Gentechnikgesetz grundsätzlich begrüßt, sieht aber den Umwelt- und Naturschutz als Verlierer dieser Neufassung. Während der erste Gesetzesentwurf für den Umwelt- und Naturschutz noch recht positiv ausgesehen habe, sei dieser Bereich bei der Anpassung zu einem Gesetz ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates stark beschnitten worden, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke: "Eine beim Bundesamt für Naturschutz angesiedelte Monitoringstelle, die eine neutrale Überwachung gewährleisten könnte, ist schlicht unter die Räder gekommen." Der NABU sehe die direkten und indirekten ökologischen Schäden durch die Agro-Gentechnik unzureichend berücksichtigt. Als Folge der sich ändernden landwirtschaftlichen Praxis müsse mit industriellen Monokulturen und weiterem Artenschwund sowie dem Verlust der landestypischen Identität der Kulturlandschaft gerechnet werden.

"Ohne eine ökologische Risikoabschätzung mit dem entsprechenden Sachverstand können der heimischen Natur durch den Einsatz der Grünen Gentechnik massive Nachteile entstehen", so Tschimpke. In Naturschutzgebieten drohe eine unberechenbare Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Der NABU kritisierte, dass die geplante Koexistenzvorschrift kein Wort über Koexistenz mit Schutzgebieten verliere, obwohl in der Praxis die meisten Freisetzungsanträge wegen der Naturschutzbelange und der Vorsorgepflicht für die biologische Vielfalt strittig seien. "Gerade bei den neuen Pflanzen der zweiten und dritten Generation zählen in erster Linie die Umweltaspekte", so Tschimpke. Pharmapflanzen und maßgeschneiderte Industriepflanzen bedrohten die Zusammensetzung der Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt in nicht bekanntem Ausmaße.

Angesichts der Mängel des Gentechnikgesetzes forderte der NABU, auch zum Schutz von Natur und Umwelt eine größt mögliche Transparenz des GVO-Anbaus in Deutschland zu gewährleisten und schnellstens ein öffentliches Anbauregister einzurichten. An die Bundesländer, die sich im Gesetzgebungsprozess nicht gerade verantwortungsbewusst verhalten hätten, appellierte der NABU, fachliche Kompetenz in ihren Ministerien für eine sachgerechte Prüfung der Umwelt- und Naturschutzaspekte bereitzustellen.

Quelle/Text: NABU


Freitag, 26. November 2004

Bioland begrüßt neues Gentechnikgesetz

Mehr Schutz und Sachlichkeit per Gesetz

Bioland begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Gentechnikge-setz. Es erfüllt wesentliche Forderungen der Landwirte und ihrer Kunden und kommt ange-sichts der aktuellen Diskussionen gerade rechtzeitig. „Die Lobbyisten der Agro-Gentechnik haben in ihrem jüngsten Bericht zum Erprobungsanbau demonstriert, dass sie eine Verbrei-tung von GVO durch deren Anwendung bewusst in Kauf nehmen. Nicht Vermeidung, sondern Vermischen und Vertuschen bestimmen das Handeln der Agroindustrie“, kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Vorsitzender. Mit dem Gesetz werden nun gleichermaßen Betriebe, die mit und die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen wirtschaften wollen, haftungsrechtlich geschützt. Transparenzregelungen erlauben zudem allen Betrieben, sich einvernehmlich zu verständigen und auch langfristig zu koexistieren.

Nach dem neuen Gesetz müssen Gentechnikanwender gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben und deren Produkten aufkommen. Wirtschaftliche Schäden der konventionellen und ökologischen Betriebe durch Einträge von GVO können auf dem Klageweg geltend gemacht werden. Inverkehrbringer von GVO-Saatgut müssen in einem Beipackzettel für ihre Produkte Anbaumaßnahmen festlegen, die Verunreinigungen ausschließen. Damit liegt es in ihrer Hand, Maßnahmen so zu gestalten, dass bei Einhaltung keine Schäden entstehen. Dies schützt auch Gentechnikanwender.

Ein öffentlich zugängliches Bundesregister sorgt nun für Transparenz, indem es die grundstücksgenauen GVO-Flächen anzeigt. Nachbarbetriebe sind informiert und können zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

Mit dem neuen Gesetz allein gibt sich Dosch nicht zufrieden: „Bioland fordert, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für eine gesamteuropäische Regelung einsetzt, die das Rein-heitsgebot für Saatgut - Ursprung aller Lebensmittel – sicher stellt. Es darf gesetzlich nicht legitimiert werden, Saatgut mit „gentechnikfrei“ zu deklarieren, wenn es GVO-Einträge oberhalb der Nachweisgrenze enthält. Ebenfalls fehlt es an Regelungen, die die Kosten für aufwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Analysen oder getrennte Warenflüsse den Gentechnik-Anwendern als Verursacher auferlegen. Dies verteuert zur Zeit gentechnikfreie Lebensmittel und belastet die Verbraucher.

Quelle/Text: Bioland


Montag 29. November 2004, 09:36 Uhr

Syngenta stoppt Gentechnik-Feldversuche in Europa - Verlagerung in die USA

BERLIN (dpa-AFX) - Der weltgrößte Agrochemiekonzern Syngenta hat in Europa alle Feldversuche mit genveränderten Pflanzen und Saatgut-Sorten gestoppt. Syngenta (Virt-X: SYNN.VX - Nachrichten) steige zwar nicht aus der Gentechnik aus, sagte Forschungschef David Lawrence der Zeitung "Die Welt" (Montag). Aber in Europa habe der Konzern wegen des Widerstands der Öffentlichkeit, hoher Genehmigungshürden und fehlender Märkte alle Projekte auf Eis gelegt. Die Biotech-Forschung werde komplett in die USA verlagert.

Mit seiner Skepsis neuen Technologien gegenüber schade sich Europa nachhaltig, sagte Lawrence. Es bestehe die Gefahr, ganz den Anschluss bei der "grünen Gentechnik" zu verlieren und anderen Kräften, vor allem in Asien und den USA, die Gestaltung der Spielregeln zu überlassen.

Syngenta hatte der "Welt" zufolge in Deutschland unter anderem Feldversuche durchgeführt, um Pilzkrankheiten des Weizens zu bekämpfen. Als die Felder immer wieder verwüstet worden waren, habe Syngenta den mehrfach angesetzten Versuch endgültig für gescheitert erklärt.

Auch aus Großbritannien habe sich das Unternehmen nach vielen Rückschlägen zurückgezogen. Syngentas Institut im britischen Jealott's Hill bei London bleibe zwar das größte private Agro-Forschungszentrum der Welt, berichtet das Blatt. Dort werde nun aber ausschließlich auf konventioneller Basis geforscht./fs/zb


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