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Kanton Zürich gegen Forstreform

Zürcher Regierung gegen Revision des Waldgesetzes

Der Bund sollte lieber auf die Teilrevision des Waldgesetzes verzichten, ist der Regierungsrat des Kantons Zürich überzeugt.

Landwirtschaftlicher Informationsdienst, 10.11.05

Die Teilrevision des Waldgesetzes stützt sich auf das Waldprogramm Schweiz aus den Jahren 2002/2003. Der Regierungsrat stimmt wesentlichen Anliegen des Programms zu. Für deren Umsetzung brauche es aber kein neues Gesetz, zitiert die Nachrichtenagentur SDA aus der Vernehmlassungsantwort. Für andere wichtige künftige Herausforderungen vermisse er dagegen im Entwurf geeignete Lösungswege. In erster Linie gehe es dabei um die Förderung der Erholungsfunktion des Waldes, der naturnahen Waldbewirtschaftung und der eigentümer-übergreifenden Holzschläge.

Der Regierungsrat meldet gar staatspolitische Bedenken an. Gemäss der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) bleibt der Wald eine Verbundaufgabe. Dessen ungeachtet möchte der Bund einerseits sein finanzielles Engagement stark einschränken, anderseits wolle er Kompetenzen in Sachen Schutzwald, Biodiversität und Waldbewirtschaftung von den Kantonen weg und an sich ziehen.


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