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Streit um Hessens Naturschutzgesetz

Verabschiedung Naturschutzgesetz: Wenige Änderungen genügen nicht

Bündnis 90/Die Grünen Hessen Pressemitteilung, 24.11.06

'Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und einige Änderungen in einem schlechten Naturschutzgesetz machen es noch nicht zu einem guten Gesetz zum Erhalt der hessischen Natur und der Landschaft', kritisiert die umweltpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Ursula Hammann, in der heutigen Debatte zur Verabschiedung des Naturschutzgesetzes.

'Es ist zu begrüßen, dass die CDU wenigstens in einigen Punkten wie der Wiederaufnahme der Alleen in den gesetzlichen Biotopschutz ein Einsehen hatte.

Leider ist dies alles nur halbherzig, da etwa die Streuobstwiesen nur ungenügend geschützt werden. Die wenigen positiven Änderungen der CDU will die FDP-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag wieder zurücknehmen, so z.B. den Alleen- und Streuobstwiesenschutz. Der Änderungsantrag der FDP belegt die Naturschutzfeindlichkeit der FDP. Die Konzentration auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Nutzung von Natur und Landschaft sind deutlich erkennbar im Gesetz und im Änderungsantrag der CDU wie auch der FDP', bedauert Ursula Hammann.

Auch im Änderungsantrag der CDU wird der Naturzerstörung erneut weiterer Freiraum gegeben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll in mehreren Fällen wegfallen, so bei der Rodung von Wald bis zu zehn Hektar und bei der Intensivierung einer landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich von gesetzlich geschützten Biotopen auf bis zu fünf Hektar.

'Absolut problematisch ist es, dass die CDU immer noch die Aufhebung der 15 großen Landschaftsschutzgebiete in Hessen anstrebt. Der Wegfall dieser Schutzflächen von mehreren hunderttausend Hektar entzieht den Naturparken ihre Schutzgrundlage. Tiere und Pflanzen sowie die noch attraktiven Landschaften in Hessen sind in den Augen der CDU reine Verfügungsmasse. Durch unseren Änderungsantrag haben wir der CDU die Chance gegeben, die schlimmsten Fehlentwicklungen wieder rückgängig zu machen. Diese Chance hat die CDU mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes vertan.'

'Weder die Stärkung der Mitwirkungsrechte der im Ehrenamt tätigen Menschen, noch die Unterstützung der Naturschutzbehörden sind von der CDU gewünscht. Dieses Gesetz ist im höchsten Maße bürokratisch und Natur- und Landschaft zerstörend.

Die CDU ist kein Anwalt der Natur, sondern deren Totengräber.'




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