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Neues Naturschutzgesetz

Mittwoch, 24. Oktober, 21:45 Uhr

Bundestag beschließt Novelle des Naturschutzgesetzes

Berlin (ddp). Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Mittwochabend die umstrittene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet, mit der Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt werden sollen. Der Gerichtshof hatte im Januar 2006 entschieden, dass Deutschland gegen Verpflichtungen aus der so genannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen habe.

Hätte der Bundestag die Umsetzung des EuGh-Urteil nicht bis Ende Oktober beschlossen, hätten Deutschland möglicherweise hohe Strafzahlungen gedroht. Unter anderem hatte das Gericht beanstandet, dass das Bundesnaturschutzgesetz Emissionen in bestimmte Schutzgebiete unabhängig davon zulässt, ob sie diese «erheblich beeinträchtigen» können. Auch nehme das Gesetz bestimmte unabsichtliche Beeinträchtigungen geschützter Tiere aus dem Geltungsbereich der Artenschutzbestimmungen aus. Mit der Novelle soll nun unter anderem der Artenschutz gestärkt werden, indem Störungsverbote deutlich ausgeweitet werden.







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