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Naturschutzgesetz gebilligt

Freitag, 9. November, 10:18 Uhr

Bundesrat billigt Novelle des Naturschutzgesetzes

Berlin (ddp). Der Bundesrat hat die umstrittene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes gebilligt, mit der Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt werden sollen. Der Gerichtshof hatte im Januar 2006 entschieden, dass Deutschland gegen Verpflichtungen aus der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen habe. Der Bundestag hatte daraufhin im vergangenen Monat die Umsetzung des EuGH-Urteils beschlossen.

Wäre der Parlamentsbeschluss nicht bis Ende Oktober zustande gekommen, hätten Deutschland möglicherweise hohe Strafzahlungen gedroht. Unter anderem hatte das Gericht beanstandet, dass das Bundesnaturschutzgesetz Emissionen in bestimmte Schutzgebiete unabhängig davon zulässt, ob sie diese «erheblich beeinträchtigen» können. Auch nehme das Gesetz bestimmte unabsichtliche Beeinträchtigungen geschützter Tiere aus dem Geltungsbereich der Artenschutzbestimmungen aus. Mit der Novelle soll nun unter anderem der Artenschutz gestärkt werden, indem Störungsverbote deutlich ausgeweitet werden.







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