AktuellWaldschutz in MV
Waldmanagementplan schafft Rechtssicherheit für WaldbesitzerMVregio Landesdienst mv/sn, 21.11.2007Schwerin/MVregio: Die sorgfältige Erarbeitung der Waldmanagementpläne hat gerade für Mecklenburg-Vorpommern eine herausragende Bedeutung", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) heute anlässlich der Vorstellung und Präsentation des Waldmanagementplans für das FFH-Gebiet "Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft". Kein anderes Bundesland habe einen so hohen Waldanteil für die europäische Verpflichtung zur Umsetzung von Natura 2000 gemeldet. So befänden sich 42 Prozent des Gesamtwaldes mit unterschiedlichsten Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Kulisse. "Da diese Meldung ausschließlich auf Basis naturschutzfachlicher Gründe erfolgte, kann sie nicht nur als Beleg für den naturnahen Zustand unserer Wälder gelten, sondern gleichermaßen für die verantwortungsbewusste Arbeit vieler Generationen von Förstern und Waldbesitzern", so Dr. Backhaus. Der Minister verweist auf die von der Landesforstanstalt durchgeführten Informationsveranstaltungen, die speziell für die 46 000 Waldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurden, um Unsicherheiten und Informationsdefizite bezüglich der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten abzubauen. "Wie auf diesen Veranstaltungen umfassend dargestellt, dienen die zu erstellenden Managementpläne im Wesentlichen der Erfassung und Bewertung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensraumtypen und Arten", sagte Minister Dr. Backhaus. "Sie setzen damit die Forderung der FFH-Richtlinie nach dem Erhalt oder gegebenenfalls der Wiederherstellung eines günstigen Zustands um." Außerdem schaffe der Managementplan Rechtssicherheit für die Waldbesitzer und ermögliche ihnen, das bestehende Verschlechterungsverbot einzuhalten. Daneben ist er wichtige Grundlage für mögliche Fördermaßnahmen. Unter Einbeziehung von Vertretern aller Waldbesitzarten haben Forst- und Umweltverwaltung so genannte Wald-Behandlungsgrundsätze für Natura 2000-Gebiete erarbeitet und veröffentlicht. "Hierin wird für alle Waldlebensraumtypen beschrieben, welche Handlungen in der Regel zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führen bzw. welche eine solche Beeinträchtigung verursachen könnten", sagte Minister Dr. Backhaus. Weiterhin würden Entwicklungs-maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage genannt. Hintergrund: Das FFH-Gebiet "Schlemminer Wälder und Kleingewässer-landschaft" hat eine Gesamtgröße von 3 665 Hektar und besteht zum größten Teil aus Buchenwaldgesellschaften. Außerdem unterliegen Moorwälder und verschiedene Fließgewässer dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Darüber hinaus sind einzelne seltene Tierarten besonders berücksichtigt. Dazu gehören neben dem Fischotter und dem Kammmolch auch die Rotbauchunke und die Große Moosjungfer, eine seltene Libellenart. In Mecklenburg-Vorpommern umfassen Buchenwaldgesellschaften eine Fläche von rund 48 000 Hektar. Davon befinden sich 14 Prozent innerhalb von Vorrangflächen für den Naturschutz. Bezogen auf den in Bewirtschaftung durch die Landesforstanstalt stehenden Landeswald stehen rund zehn Prozent der Buchenwälder sogar unter Totalschutz. » zurück |
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