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Dossier Biopiraterie
Moderne Bio-Piraterie
Pharmakonzerne lassen sich altbewährte Pflanzenwirkstoffe patentieren - ohne die Entdecker daran zu beteiligen. Ab 2010 soll diese Biopiraterie nicht mehr möglich sein.
Von Kirsten Milhahn, Financial Times Deutschland, 29.5.08
Piraterie kann völlig legal sein. Dies zeigt der Fall eines unscheinbaren Wüstengewächses aus der Kalahari. Seit Jahrhunderten nutzen die San, Ureinwohner des südlichen Afrika, den appetitzügelnden Saft der Pflanze Hoodia gordonii, um Hungerzeiten zu überbrücken. Nun setzen sie sich gegen Pharma- und Konsumgüterkonzerne zur Wehr, die mit dem Patentrecht im Rücken ihr traditionelles medizinisches Wissen im großen Stil vermarkten wollen - ohne dass die San davon profitieren.
Um Streitigkeiten wie diese geht es diese Woche in Bonn auf der Artenschutzkonferenz der Vereinten Nationen. Am späten Dienstagabend fassten die Delegierten aus 191 Staaten einen Grundsatzbeschluss zur Biopiraterie: Bis 2010 soll eine verbindliche Regelung über die Nutzung von natürlichen Ressourcen aus ärmeren Ländern und deren Beteiligung an den Profiten geschaffen werden. Wie genau diese Regelung aussehen soll, ist allerdings noch Verhandlungssache.
Die Geschichte der San ist ein klassisches Beispiel für Biopiraterie. Im Auftrag der Regierung Südafrikas durchkämmen in den 90er-Jahren Forscher des Council for Scientific and Industrial Research (CSIR) das Land. Sie suchen nach Pflanzen mit pharmazeutischer Wirkung. In der Kalahariwüste finden sie Hoodia gordonii. Das übel riechende, saftreiche Gewächs wirkt appetitzügelnd und verspricht hohes Marktpotenzial. Heimlich verschwindet es in den Laboren des CSIR. Das Institut analysiert die Inhaltstoffe, um aus dem Pflanzenextrakt Medikamente und Kosmetika herzustellen.
Mit Erfolg: 1996 lässt sich das CSIR die Substanz unter dem Namen P57 patentieren und sichert sich die Vermarktungsrechte an dem Fund. Kurze Zeit später erwirbt die britische Firma Phytopharm die Lizenz am Hoodia-Extrakt und verkauft sie für 25 Mio. $ an den US-Pharmakonzern Pfizer. Dieser plant, daraus Diätpillen zu fabrizieren. Er stellt die Forschung jedoch ein und gibt die Lizenz zurück an Phytopharm. 2005 findet sich Unilever als Interessent: Die Vermarktungsrechte gehen an den zweitgrößten Hersteller für Konsumgüter weltweit.
Patentrechtlich ist der Handel legitim. Doch die Mitarbeiter des CSIR haben die Wirkung der Hoodia nicht zufällig entdeckt, sondern auf das Wissen der San zurückgegriffen. Die aber wissen zunächst nichts von den Geschäften der Pharmaunternehmen und erhalten auch kein Geld. Erst im Jahr 2001 erfahren die ursprünglichen Entdecker der Heilpflanze über die Organisation Biowatch von der Patentierung des Hoodia-Extraktes - und sind empört. Über die Working Group of Indigenous Minorities in Southern Africa treten sie an das CSIR heran und verhandeln über eine Gewinnbeteiligung. Innerhalb Südafrikas führt das zum Erfolg: Seit 2003 besteht ein Abkommen zum "Benefit-Sharing" mit dem CSIR. Von den 500.000 Euro Lizenzgebühren, die Phytopharm in den vergangenen fünf Jahren an das Institut entrichtet hat, erhielten die San allerdings nur ein Zehntel.
Von Unilever direkt bekommen sie gar kein Geld. "Wir haben unsere Lizenzzahlungen an Phytopharm geleistet", so ein Unternehmenssprecher. Der Forderung nach einer Gewinnbeteiligung der San hält er zudem die eigenen hohen Investitionskosten entgegen. "Noch hat Unilever kein einziges Hoodia-Produkt auf den Markt gebracht. Stattdessen haben wir bislang alle Kosten für die Erforschung des Hoodia-Wirkstoffs getragen, ohne damit je Gewinne eingefahren zu haben."
Wirtschaftlich gesehen ist die Lage eindeutig: Die Vermarktungsrechte liegen bei Unilever. Fragwürdig ist der Fall allerdings aus ethischer Sicht. Die Uno-Konvention über die biologische Vielfalt aus dem Jahr 1992 sieht an sich das Benefit-Sharing vor: Gewinne, die sich aus der Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, sollen gerecht aufgeteilt werden. Auf diese Konvention berufen sich die San.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat bereits im Vorfeld der derzeitigen Uno-Konferenz bestätigt: "Zu Recht bezeichnen es die Entwicklungsländer als Biopiraterie, wenn sich Industrienationen im Regenwald unerlaubt genetischer Ressourcen bedienen, daraus Medikamente machen, aber keinen Cent zurückzahlen."
Bio-Piraten genießen zweijährige Schonfrist
Das aber ist die Realität. Die Artenanzahl der weltweit genutzten Medizinalpflanzen wird laut Michael Frein, beim Evangelischen Entwicklungsdienst in Bonn zuständig für Welthandel und internationale Umweltpolitik, auf 72.000 geschätzt, wovon etwa 3000 Arten in den internationalen Handelsverkehr eingehen. "Dass Pharmafirmen in Geberländern vielfach nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie nach Arzneistoffen suchen, ist gängige Praxis", sagt er.
Zwar erklären einige Pharmakonzerne wie beispielsweise Bayer, sie schlössen nur konventionsgerechte Verträge ab. Überprüfen lasse sich das aber kaum, sagt Frein: Konkrete Regelungen, durch die Drittweltländer von den Gewinnen der Life-Science-Unternehmen profitieren, gibt es bislang nicht. Die bisherige Uno-Konvention aus dem Jahr 1992 ist nicht mehr als eine unverbindliche Richtlinie. Außerdem fehlt eine Kontrollinstanz, die das Ganze überwacht. Oft ist nicht einmal klar, wem die jeweiligen genetischen Ressourcen im Ursprungsland gehören - dem Staat, privaten Landbesitzern oder indigenen Völkern. Fraglich sei auch der Streitwert, so Frein: Bezieht er sich auf Teile einer Pflanze, auf die daraus gewonnenen Wirkstoffe oder gar erst auf die marktreifen Medikamente?
Bis die Uno-Konferenz 2010 eine verbindliche Regelung erlassen hat, zählt das Patentrecht mehr als die Konvention von 1992. "Biopiraterie wird damit auch in den nächsten zwei Jahren weiter möglich sein", bemängelt Martin Kaiser von der Umweltorganisation Greenpeace.
Davon dürfte auch Unilever mit P57 profitieren: Der Konzern plant, einen appetitzügelnden Frühstücksriegel auf den Markt zu bringen, der den Hoodia-Extrakt enthält. Allein in der ersten Woche, will San-Anwalt Roger Chennells erfahren haben, soll sich der Werbeetat auf etwa 25 Mio. $ belaufen.
Wie sowohl Entdecker und Nutzer profitieren können
Dass sowohl die ursprünglichen Entdecker als auch die Nutzer von der Vermarktung einer Pflanze profitieren können, zeigt ein amerikanisch-panamaisches Pilotprojekt.
Das Projekt der Tropenökologen Phyllis Coley und Thomas Kursar von der University of Utah in Salt Lake City erfüllt die Richtlinien der Konvention aus dem Jahr 1992. Die Forscher nahmen 1998 in Absprache mit der Regierung Panamas, deren Gesundheitsministerium und der Universität von Panama-Stadt die gezielte Suche nach Heilpflanzen auf. Sie riefen das International Cooperative Biodiversity Group Program for Panama (ICBG) ins Leben. Das Geld, 500.000 $, kommt aus den USA, vor allem von den National Institutes of Health (NIH).
Panama stellt seinen Regenwald zur Verfügung. Ganze Dschungelregionen werden als Schutzgebiete ausgewiesen. Dort sammeln panamaische Wissenschaftler und Studenten Pflanzen. Deren Säfte verarbeiten sie in eigens dafür eingerichteten Laboren zu Extrakten und testen diese auf ihre Wirkung gegen Krankheiten. Mit Erfolg: Bisher fanden sie über 50 Pflanzeninhaltstoffe, die beispielsweise bei Tropenkrankheiten oder Krebserkrankungen wirksam sind. Die Patente daran erhalten die einheimischen Entdecker. In Panama ist dadurch ein völlig neuer Industriezweig entstanden. "Statt Jahre zu warten, bis es einer ihrer Wirkstoffe auf den Markt schafft und Gewinn abwirft, profitieren die Einheimischen sofort von dem Fund", sagt Projektgründer Thomas Kursar.
Darüber hinaus kooperiert das Team eng mit den Volksstämmen der Ngöbe und Naso. Damit deren traditionelle Kenntnisse über Heilpflanzen nicht mit den Alten sterben, werden junge indigene Männer und Frauen von kundigen Heilern ausgebildet. An der Universität lernen sie zudem, wissenschaftlich zu arbeiten.
Forscher unter Spionage- Verdacht
Reinhold Leinfelder, Direktor des Berliner Naturkundemuseums: Die Vermarktung biologischer Ressourcen und der Kampf gegen „Biopiraterie“ kann die Wissenschaft behindern
Der Tagesspiegel, 29.5.2008
Auch beim Schutz der Ökosysteme und Arten setzen viele Regierungen inzwischen aufs Geld – allerdings auf teilweise äußerst kontraproduktive Weise.
Im Mittelpunkt der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn steht die Frage, wie Länder an ihrer Biodiversität verdienen können. Denn viele Tier- und Pflanzenarten lassen sich industriell zum Beispiel zur Gewinnung von Wirkstoffen für Medikamente nutzen. Schon im Jahr 1992 wurde dafür ein Prinzip beschlossen, das „Access and benefit sharing“ (ABS) heißt. Demnach sollen Länder an Schutz und Nutzung ihrer biologischen Ressourcen ebenso verdienen wie sie es an der Förderung von Erdöl tun. Doch das ABS-Regelwerk droht zum automatischen Blockiersystem für die Biodiversitäts-Forschung zu werden.
Der Grundgedanke von ABS erscheint zwar plausibel und gerecht. Der Regenwald, die Korallenriffe und viele andere Ökosysteme stecken voller Wirkstoffe, die für die Pharmazie von großem Interesse sein können. Werden daraus marktfähige Produkte gewonnen, soll ein definierter Anteil in die Ausgangsländer zurückfließen, aus denen die Ressourcen stammen. Gerade indigene Völker sollen davon profitieren.
Das Projekt ist gut und richtig gemeint, läuft aber leider häufig in die falsche Richtung. Zwischenzeitlich steht nämlich fast jeder Wissenschaftler, der zu Feldforschungen im Urwald oder in einer Rifflandschaft war, im Verdacht, wertvolle Ressourcen außer Landes schmuggeln zu wollen. Wer Pflanzenteile oder Tiere zur wissenschaftlichen Forschung sammeln und über Landesgrenzen transportieren möchte, sieht sich einem Wall von Vorschriften und Auflagen gegenüber.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Biopiraterie muss unterbunden werden. Aber die Bestimmungen vieler Länder zur Entnahme wissenschaftlicher Proben sind aus Angst vor Missbrauch derart komplex geworden, dass Genehmigungen oft mehrere Jahre dauern, um dann gegebenenfalls doch verweigert zu werden. Da ist es vorstellbar, wenn auch nicht richtig, dass vielleicht so mancher Wissenschaftler der Versuchung nicht widerstehen kann, Proben doch im Waschbeutel oder in den Socken ohne Genehmigung ins heimische Institut zu schmuggeln.
Natürlich ist ein gerechter Vorteilsausgleich nötig, natürlich müssen Firmen, die pharmazeutische Produkte aus solchen Ressourcen entwickeln, hier entsprechende finanziellen Abgaben leisten. Aber vermutlich sind überzogene Hoffnungen geweckt worden, was sich über Pharmawirkstoffe mit der Biodiversität verdienen lässt. Und es ist auch nicht ohne weiteres zuzuordnen, aus welchem Ursprungsland die Anregung zu einem Produkt kam. Ginkgos oder Eiben gibt es in vielen Ländern, Schwämme, Kegelschnecken und andere für die Pharmaindustrie interessante Organismen kommen genauso in Hoheitsgewässern wie in internationalen Gewässern vor.
Diese komplexe Lage ist allerdings nicht nur den betroffenen Ländern, sondern auch vielen gut meinenden und erfreulich engagierten nichtstaatlichen Umweltgruppen schwer zu vermitteln, dennoch darf man sich vor dem Thema nicht scheuen. Pharmazeutische Wirkstoffe halten sich nicht an Landesgrenzen. Einmal gefunden, können sie oft auch halbsynthetisch oder gar synthetisch nachgebaut werden. Außerdem liegen Entwicklungszeiten für derartige Medikamente oft im Bereich von Jahren oder Jahrzehnten.
Die Delegierten der UN-Naturschutzkonferenz sollten sich auf jeden Fall große Mühe geben, die biologische Grundlagenforschung nicht zu gefährden. Nur wenn wir die Moleküle, Arten und Ökosysteme des Planeten besser kennen, können wir auch den Schutz der Lebensvielfalt effektiver gestalten. Eine Möglichkeit wäre, speziell für die biologische Grundlagenforschung die Genehmigungsverfahren für das Sammeln von Tier- und Pflanzenproben stark zu vereinfachen. Allerdings ist die Abgrenzung zur Industrieforschung nicht immer einfach.Es wäre deshalb vielleicht machbarer und auch gerechter, statt aufwendiger Einzelprüfungen jedes Medikament, welches aus einem Naturprodukt entwickelt wurde, mit einer „Biodiversitäts-Abgabe“ zu belegen. Das Geld könnte in einen globalen Fonds fließen, aus dem dann Zahlungen an Länder getätigt werden, die eine besonders hohe Artenvielfalt aufweisen und diese auch nachweislich schützen. Eventuelle Patentierungen von Naturprodukten sollten ebenfalls von so einer globalen Stelle geregelt oder alternativ verboten werden.
Gerade weil es noch keine verbindlichen ABS-Regularien gibt, liegt hier eine große Chance. Die Richtlilinien müssen klar, transparent und umsetzbar gestaltet werden, so dass sie nicht die gesamte, so dringend notwendige Biodiversitätsforschung beeinträchtigen. Hierin liegt eine wichtige Aufgabe für die Bonner UN-Konferenz, die am Freitag zu Ende geht.
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