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Aktuell

Krieg und Umweltschutz

Dienstag, 16. Dezember 2003

Umwelt im Krieg durch internationales Recht nur unzureichend geschützt

Vorschläge zum besseren Schutz der Umwelt in Kriegszeiten

Krieg bedeutet großes menschliches Leid. Der Schutz der vom Krieg betroffenen Zivilbevölkerung und der beteiligten Soldatinnen und Soldaten ist daher erstes Anliegen des humanitären Völkerrechts. Daneben muss auch die Umwelt im Krieg angemessen geschützt werden - bildet sie doch die natürliche Lebensgrundlage der Menschen. Gegenwärtig gelingt dies dem internationalen Recht nur unzureichend. Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellte Studie schlägt kurzfristig militärische Verfahrensregeln als neues Schutzinstrument vor. Sie sollen zu einer besseren Beachtung der Umweltbelange im Krieg führen. Langfristig spricht sich der Autor - Prof. Daniel Bodansky von der Universität Georgia, USA - dafür aus, das bestehende Kriegs- und Völkerrecht besser anzuwenden. Die Studie zeigt anhand zahlreicher Beispiele, dass selbst schwere und lang anhaltende Umweltschäden - zum Beispiel infolge der Zerstörung eines Ölfeldes oder einer chemischen Fabrik - durch das geltende Kriegs- und Umweltvölkerrecht nicht verhindert werden konnten.

Für bestimmte Bereiche schlägt der Autor langfristig neue Regeln - wie ein Verbot militärischer Aktivitäten in international anerkannten Naturschutzgebieten - vor. Bereits kurzfristig möchte der Autor das Militär verpflichten, die Umweltwirkungen militärischer Aktivitäten nach einheitlichen Maßstäben vorab zu beurteilen und diese bei der Zielanalyse oder Zielauswahl besser zu berücksichtigen. Derartige Verfahrensregeln, die als Handlungsanleitungen Eingang in die militärische Praxis finden könnten, versprächen eine schnellere Verbesserung des Umweltschutzes als neue Völkerrechtsregeln. Gleichzeitig könnten die militärischen Verfahrensregeln das Bewusstsein für die Belange der Umwelt in Kriegszeiten stärken, und so ein erster Schritt sein, schon bestehende Kriegs- und Umweltrechtsvorschriften langfristig besser anzuwenden.

Quelle/Text: Umweltbundesamt


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