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Aktuell
Rückschlag für Indigene vor UN
Schwerer Rückschlag für 350 Millionen Ureinwohner
Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnt Verabschiedung von
Erklärung zu Rechten indigener Völker ab
GfbV Pressemitteilung, 29.11.06
Als schweren Rückschlag für die Menschenrechtsarbeit für indigene Völker
(Ureinwohner) hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch
die Verschiebung der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung zu den
Rechten indigener Völker" durch die UN-Vollversammlung verurteilt. Der in
New York tagende Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung
hatte diesen Tagesordnungspunkt am Dienstag auf Antrag afrikanischer
Staaten auf September 2007 verschoben, um über weitere
Änderungswünsche einzelner Staaten beraten zu können. "Die Vereinten
Nationen haben leichtfertig eine Chance vertan, ein deutliches Zeichen
gegen die Marginalisierung und Entrechtung von 350 Millionen
Ureinwohnern weltweit zu setzen", kritisierte die GfbV. "Das Bedürfnis nach
noch mehr Zeit für Änderungswünsche können wir nicht nachvollziehen.
Immerhin wird über diese Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten der
indigenen Völker bereits seit 24 Jahren verhandelt."
"Heute ist ein sehr trauriger Tag für die Vereinten Nationen und für die
Glaubwürdigkeit des neu gegründeten Menschenrechtsrates, der die
Vollversammlung formell gebeten hatte, dieses historische Dokument zu
verabschieden", erklärte Grand Chief Ed John, Sprecher des "Indigenous
Caucus", der diplomatischen Vertretung indigener Völker bei den UN in
New York. "Es sieht nun ganz danach aus, dass die Vereinten Nationen
diese Erklärung niemals offiziell verabschieden werden. Das ist eine
verwunderliche und groteske Entwicklung", erklärte Ed John.
Der vorliegende Entwurf einer Allgemeinen Erklärung zu den Rechten
indigener Völker geht in neun Abschnitten auf zahlreiche Rechte der rund
5000 indigenen Völker weltweit ein. Sie behandelt u.a. das Recht auf
Selbstbestimmung indigener Völker, ihre Mitwirkung in staatlichen
Einrichtungen, ihre Nationalität und enthält ein Diskriminierungsverbot. Die
Erklärung umfasst den Schutz ihrer sprachlichen, kulturellen und
spirituellen Identität sowie ihr Recht in den Bereichen Bildung, Gesellschaft
und Wirtschaft. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen zu den
Landrechten indigener Völker sowie zu ihren Rechten an Bodenschätzen.
Außerdem schreibt die Deklaration das Recht der Indigenen fest, an allen
Entscheidungen über ihre Zukunft und Entwicklung beteiligt zu werden.
Finnland hatte sich im Namen der Europäischen Union für eine
Verabschiedung der Deklaration ausgesprochen und vor einer weiteren
Verzögerung der Abstimmung gewarnt. Doch nicht nur afrikanische
Staaten, sondern auch Neuseeland, Kanada und Australien waren für eine
Aussetzung der Abstimmung. Die USA, die große Vorbehalte gegen die
Erklärung geäußert hatten, enthielten sich bei dem Votum. Der UN-
Menschenrechtsrat in Genf hatte der UN-Vollversamlung am 29. Juni 2006
die Annahme der Erklärung empfohlen.
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