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Aktuell

Anhörung für Umweltgesetzbuch

Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung

BMU Pressemitteilung, 23.5.08

Das Bundesumweltministerium hat heute das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet.

Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden. Dazu Bundesumweltminister Gabriel: "Der wirksame Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist mehr denn je ein zentrales Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger. Die wissenschaftlich weit fortgeschrittene Debatte im Umweltrecht gibt uns eine eindeutige Orientierung:– hin zu einem integrativen Verständnis."

Der Referentenentwurf behält die anspruchsvollen Schutz- und Umweltanforderungen des geltenden Umweltrechts bei. Europarechtliche Umweltvorgaben werden konsequent umgesetzt. Ein zentrales Anliegen des UGB ist die Anwender- und Vollzugsfreundlichkeit. Deshalb wurde der Referentenentwurf in enger Abstimmung mit den für den Vollzug zuständigen Umweltministerien der Länder erarbeitet. In Planspielen und Fachgesprächen sind insbesondere die Genehmigungs- und Verfahrensvorschriften mit Vertretern von Zulassungsbehörden und Unternehmen eingehend auf ihre Praxistauglichkeit überprüft worden.

Der heute versandte Referentenentwurf umfasst fünf Bücher: Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II: Wasserwirtschaft, Buch III: Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV: Nichtionisierende Strahlung, Buch V: Emissionshandel. Daneben enthält das Regelungspaket eine Verordnung über die vom UGB erfassten Vorhaben (Vorhaben-Verordnung) und eine Verordnung über Umweltbeauftragte (Umweltbeauftragtenverordnung). Hinzu kommt ein Einführungsgesetz mit Folgeanpassungen anderer Gesetze sowie mit Übergangsvorschriften.

Die Anhörung der Verbände wird vom 17. bis 19.06.2008, die der Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25.6.2008 jeweils in Berlin stattfinden. Die Stellungnahmen werden vom Bundesumweltministerium ausgewertet und bei der weiteren Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung für eine Beschlussfassung des Kabinetts berücksichtigt werden.

Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB 2009)


NABU: Rettung der biologischen Vielfalt durch starkes Umweltgesetzbuch erforderlich

Miller: Kein finanzieller Ablasshandel für Naturzerstörung NABU Pressemitteilung, 20.5.08

Bonn – Anlässlich des Verhandlungsbeginns der internationalen Naturschutzkonferenz in Bonn hat der NABU erneut vor einer Verwässerung des deutschen Naturschutzrechts gewarnt. Der Entwurf des neuen Umweltgesetzbuches soll vermutlich noch in dieser Woche an die Länder und Verbände versandt werden. „Die Regierungsfraktionen und das Kanzleramt sind gut beraten, keinerlei Absenkung der deutschen Natur- und Artenschutzstandards zu dulden. Sie gefährden sonst die deutsche Verhandlungsposition in den internationalen Gesprächen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die minimalste Anforderung an das neue Umweltgesetzbuch sei, dass sich der rechtliche Schutz von Natur und Arten nicht noch weiter verschlechtere. Momentan habe man jedoch den Eindruck, dass ein einheitliches deutsches Naturschutzrecht gänzlich am Widerstand der Landwirtschaftslobby scheitern könnte.

Der NABU warnte insbesondere davor, die sogenannte Eingriffsregelung zu beschneiden. Sie sieht Ausgleichsmaßnahmen für zerstörte Naturräume vor. Bislang musste, wer Natur und Landschaft zerstört, auch direkt dafür sorgen, dass sie sich wieder an anderer Stelle regenerieren kann. Stattdessen sollen jetzt Ausgleichszahlungen für die Naturzerstörung ausreichen. „Ein finanzieller Ablasshandel ist das Letzte, was die Natur braucht. Das ist ein Stopfen ‚Schwarzer Löcher’ in den leeren Geldbörsen deutscher Verwaltungen anstelle realer Hilfen für unsere Umwelt. So konstruiert man den Abbau von Naturschutzstandards“, kritisierte Miller. Die Bundesregierung könne nicht gleichzeitig von Ländern wie Indien, China oder Brasilien den Schutz ihrer Natur- und Kulturlandschaften fordern, wenn sie ihre eigene Natur nicht ausreichend schütze.

Das mehrere hundert Seite starke Gesetzeswerk soll im Herbst verabschiedet werden. Der NABU hat jüngst mit einem „Masterplan 2010“ sofort umsetzbare Maßnahmen aufgezeigt, um den Artenverlust in Deutschland bis zum Jahr 2010 aufzuhalten. „Beim anstehenden Umweltgesetzbuch können alle Akteure zeigen, ob ihr Bekenntnis zum Schutz der biologischen Vielfalt mehr ist, als ein Papiertiger im Paragraphendschungel“, so Miller.


Freitag, 23. Mai, 19:58 Uhr

Naturschutz-Bundesamt fordert Ausbau der Wildnisflächen

Essen (ddp). Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel, plädiert für den deutlichen Ausbau der Wildnisgebiete in Deutschland. «Ein Ziel sollte es sein, zwei Prozent der Landesfläche zu Gebieten zu machen, in denen die Natur sich selbst überlassen bleibt», sagte Jessel der «Neuen Rhein/Ruhr Zeitung» (Samstagausgabe). Damit müsste die derzeitige Fläche der deutschen Wildnisgebiete verzehnfacht werden. Jessel forderte zudem einen raschen Abschluss der ressortübergreifenden Abstimmungen zum Umweltgesetzbuch: «Wenn das nicht bis Ende 2009 in Kraft tritt, droht uns eine gnadenlose föderale Zersplitterung beim Umweltrecht», warnte sie.







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