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Strafbefehl gegen Wolfsschützen
Montag, 4. August, 13:11 Uhr
Strafbefehle gegen Wolfsschützen
Lüneburg (ddp-nrd). Weil sie tödliche Schüsse auf einen wildlebenden Wolf abgefeuert haben, müssen zwei Jäger hohe Geldstrafen zahlen. Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die beiden 46 und 51 Jahre alten Männer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafbefehle wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz in Höhe von 10 800 Euro beziehungsweise 4000 Euro, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag sagte.
Die beiden Männer hatten nach dem Vorfall im Dezember vergangenen Jahres im Landkreis Lüchow-Dannenberg erklärt, das Tier sei bereits verletzt gewesen und sie hätten es von seinen Qualen erlösen wollen. Das Gericht machte geltend, dass wilde Wölfe zu den streng geschützten Arten gehören, die weder gejagt noch verletzt werden dürfen. Einem der Männer, dessen Schuss schließlich tödlich war, wird darüber hinaus ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen. Beide Männer legten Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Einem Gutachten zufolge war der Wolf sehr wahrscheinlich bereits zuvor durch einen Schuss am linken Vorderlauf schwer verletzt worden. Das Tier war jedoch überlebensfähig und konnte sich noch auf drei Beinen fortbewegen. Der Schütze, der dem Wolf die Verletzung am Vorderlauf zufügte, konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht ermittelt werden.
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