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Aktuell

Sonnenblume patentiert

Patent auf Sonnenblumen entdeckt

Greenpeace-Online, 22.11.04

Hamburg (mir) - Wenige Wochen vor der Umsetzung der umstrittenen europäischen Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht, hat Greenpeace erneut ein weit reichendes Patent auf Saatgut entdeckt. Das skandlöse Patent erstreckt sich auf Sonnenblumen, unabhängig davon, ob sie aus normaler Züchtung stammen, aufgrund von Mutationen oder durch den Einsatz von Gentechnik entstanden sind.

Ein Patent also auf das Produkt herkömmlicher Züchtung. Ist das rechtens? - "Patente auf Pflanzensorten und auf biologische Verfahren zur Züchtung sind in der Biopatent-Richtlinie verboten", sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. "Dennoch ist beides in diesem Patent enthalten." Greenpeace wird deshalb beim Patentamt Einspruch gegen das Patent einlegen.

Das Patent (EP 1185 161) auf Sonnenblumen, die einen verbesserten Ölgehalt haben, hat die spanische Behörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas im September 2004 vom Europäischen Patentamt (EPA) erhalten. Patentiert wurden die Pflanze, das Saatgut sowie das Öl zum Backen, Rösten und Kochen oder als Bestandteil von Margarine und Backwaren. Ein ähnliches Patent auf Mais mit einem bestimmten Ölgehalt hatte das EPA in München bereits 2003 nach Einsprüchen von Greenpeace zurücknehmen müssen.

"Das EPA beweist ein weiteres Mal, dass die Verbote der EU bisher nicht wirken", kritisiert Then. "Doch statt derartige Patente zu verhindern, will Rot-Grün jetzt auch im anstehenden deutschen Patentgesetz Patente auf Pflanzen und Tiere ohne wesentliche Einschränkungen zulassen. Es ist zu befürchten, dass die grüne Partei einfach nur zusieht, wenn ihre Symbolpflanze patentiert wird."

Saatgutkonzerne diktieren Landwirten, was sie anbauen Das Sonnenblumen-Patent ist ein aktuelles Beispiel für die Ausweitung von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen. Bis Ende September 2004 genehmigte das EPA etwa 450 Patente auf Pflanzen, davon etwa ein Drittel auf Pflanzen ohne Manipulation aus dem Gen-Labor. Patentiert wurden neben dem Mais mit verbessertem Ölgehalt auch Weizen aus Indien und Tomatensorten mit verringertem Wassergehalt - aus klassischer Züchtung.

Mit solchen Patenten können Saatgutkonzerne Landwirte in neue Abhängigkeiten bringen. Sie können die Bauern zwingen, Gen-Pflanzen gegen ihren Willen anzubauen: So plant der US-Gentechnikgigant Monsanto in den USA eine neue Sojabohnensorte mit verbesserter Ölqualität auf den Markt zu bringen. Sie wurde klassisch gezüchtet. Doch bevor das Saatgut der Pflanzen an die Farmer verkauft wird, sollen diese zunächst mit Gen-Saaten gekreuzt werden, die gegen das firmeneigene Spritzmittel resistent gemacht wurden. Das Resultat sind Gen-Pflanzen, mit zusätzlichen Eigenschaften.

Will der Bauer die neue Pflanzensorte nutzen, hat er keine andere Wahl, als das Gentech-Saatgut zu kaufen. Daran wird eine mögliche Gefahr erkennbar: Konzerne, die Patente auf Pflanzen mit und ohne Gentechnik besitzen, können jederzeit beschließen, Saatgut ohne Gentechnik gar nicht mehr anzubieten. Damit würden sie einen "Siegeszug" der Gen-Pflanzen erzwingen.


Dienstag, 23. November 2004

Regierung berät Verordnung zur guten fachlichen Praxis bei Gen-Pflanzen

Die Bundesregierung berät eigenen Angaben zufolge zurzeit den möglichen Inhalt einer Rechtsverordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau von und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Die Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung sehe das am 18. Juni 2004 vom Bundestag beschlossene Gentechnikgesetz vor. Weiter heißt es in der Regierungsantwort (15/4218) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4070), man werte derzeit eine Vielzahl von Studien aus, bei denen die fachliche Qualität maßgeblich sei. Sie bezieht sich in ihren Ausführungen auf eine Bemerkung der Fragesteller, die eine Untersuchung des Ökoinstituts e.V. zur Aufstellung von Regeln zur Umsetzung der Koexistenz bei gentechnisch veränderten Organismen als wissenschaftlich nicht neutral moniert hatten.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte das Ökoinstitut nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2003 mit einer Einschätzung darüber beauftragt, welche Regelungen zur guten fachlichen Praxis aus seiner Sicht erforderlich sind und darüber hinaus auch Studien des Forschungsinstituts für biologischen Landbau zum allgemeinen Erkenntnisgewinn über die Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen herangezogen.

Die Studien hätten als Grundlage für eine interne Arbeitsgruppe des Verbraucherschutzministeriums gedient, Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis zu erarbeiten. In Zusammenhang mit der Ressortabstimmung über die Rechtsverordnung habe im September dieses Jahres auch eine Anhörung stattgefunden, an der unter anderem Experten aus öffentlichen und privaten Wissenschaftseinrichtungen beteiligt gewesen seien. Hierbei handelte es sich etwa um den Lehrstuhl für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der TU München, dem Botanischen Garten der Universität Bern, das Ökologiezentrum der Universität Kiel sowie das Öko-Institut. Die Ergebnisse der dabei erörterten pflanzenbaulichen Fachfragen sollen nun in die geplante Verordnung der Bundesregierung einfließen.

Quelle/Text: Deutscher Bundestag


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