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Artenschwund gefährdet Landwirtschaft

Artenschwund gefährdet Landwirtschaft

Greenpeace-Online, 24.11.04

Hamburg - Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren auf den Feldern und in den Ställen nimmt weiterhin stark ab. Immer mehr Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten sterben aus. "Agrobiodiversität entwickeln!", ein wissenschaftliches Verbundprojekt, das unter der Führung des IÖW (Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung) steht, ging den Ursachen auf den Grund und suchte nach Lösungswegen. Die Ergebnisse sind jetzt in einer Broschüre veröffentlicht worden.

In den letzten 100 Jahren starben 1.000 der ursprünglich 6.400 anerkannten Nutztierrassen aus. Allein 300 davon verschwanden in den vergangenen 30 Jahren. Weitere 2.000 Rassen sind gefährdet. Die Ernährung der Welt basiert heutzutage auf nur noch 10 Kulturpflanzen. Hauptursache laut IÖW für die Verluste ist die weltweite Durchsetzung der modernen Landwirtschaft mit Hochleistungssorten und -rassen. Die damit einhergehende Verringerung der genetischen Vielfalt ist irreversibel. Mit dem Aussterben jeder Rasse und Sorte gehen zudem Potenziale für die zukünftige Züchtungsarbeit verloren. Die Anfälligkeit für Missernten, Schädlinge und Krankheiten nimmt zu, während die Anpassungsfähigkeit an Umweltbedingungen abnimmt.

Laut IÖW könnte die konsequenten Zusammenarbeit von Züchtern, Landwirten, Lebensmittelwirtschaft und Konsumenten Abhilfe schaffen. Eine Steigerung der Nachfrage nach vielfältigen landwirtschaftlichen Produkten könnte helfen. Dazu meint Greenpeace Landwirtschaftsexperte Alexander Hissting: "Durch die Verringerung der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren setzen wir die Ernährungssicherung zukünftiger Generationen aufs Spiel. Auch der Anbau genmanipulierter Pflanzen gefährdet die Biodiversität. Aus diesem Grund setzt sich Greenpeace unter anderem aktiv gegen die Gentechnik in der Landwirtschaft ein". (ang)

Greenpeace unterstützt die Erhaltung alter Haustierrassen, um einem Verlust der genetischen Vielfalt entgegen zu wirken: www.arche-warder.de


Mittwoch, 24. November 2004

Agro-Gentechnik gefährdet innovativen Wachstumsmarkt Ökolandwirtschaft

Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus von gentechnisch verändertem Mais, die heute auf einer Pressekonferenz von Innoplante vorgestellt wurfen, zeigen nicht, dass Koexistenz möglich ist.

Denn neben dem untersuchten Pollenflug droht auch durch verunreinigtes Saatgut sowie verunreinigte Ernte-, Transport- und Lagereinrichtungen die Kontamination gentechnikfrei erzeugter Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen. Erfahrungen in den USA mit Mais, Soja und Raps zeigen, dass bereits nach kurzer Zeit kaum eine Partie dieser Pflanzenarten noch frei von den künstlichen Genen ist.

Solche Verunreinigungen gefährden die Ökologische Lebensmittelwirtschaft, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, ohne Gentechnik zu arbeiten. Es ist offen, ob Verunreinigungen ganz vermieden werden können oder bis hin zu den Kennzeichnungswerten in Kauf zu nehmen sein werden. Zwar haftet nach dem neuen Gentechnikgesetz der Gentechnik-Verwender, wenn es zu Schäden bei seinen Nachbarn kommt. Dennoch müssen Ökobauern und die Verarbeiter ihrer Produkte, um Verunreinigungen zu vermeiden, einen zusätzlichen Aufwand betreiben, der zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Dadurch würde es zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft kommen.

Dabei ist diese ein boomender Wirtschaftssektor: „Unser Umsatz steigt kontinuierlich und liegt mit über 3 Mrd. € um ein Vielfaches über dem der Agro-Gentechnik-Industrie“, so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Die Zahl der Beschäftigten hat sich in den letzten 10 Jahren auf 150.000 Personen verdoppelt. Über 50 % der Verbraucher äußern Kaufbereitschaft.“

Ganz anders das Bild in der Gen-Tech-Branche: Sie beschäftigt in Deutschland nach einer Studie von Ernest und Young im Jahr 2003 unter 2000 Personen bei einem Umsatz von ca. 150 Mio. €. Als Rationalsierungstechnik wird sie in der Landwirtschaft weitere Arbeitsplätze kosten. Zudem steht ihr der überwiegende Anteil der Bevölkerung ablehnend gegenüber.

„Es kann nicht sein, dass die Ökologische Lebensmittelwirtschaft als umweltfreundlicher und wachsender – und damit innovativer – Wirtschaftssektor von einer Technik gefährdet wird, die im Vergleich zu diesem Wirtschaftssektor nur ein Bruchteil an Arbeitsplätzen zur Verfügung stellt“, betont Dr. Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW. „Zudem bietet die Agro-Gentechnik bis heute nur Anwendungen, die mehr Probleme als Lösungen schaffen und zu denen es einfache und kostengünstige ackerbauliche Alternativen gibt“.

Unstrittig ist, dass der Ökologische Landbau effektive Antworten auf die Umweltprobleme einer intensiven Landwirtschaft gibt. Untersuchungen zeigen, dass sich diese Probleme durch die Agro-Gentechnik verschärfen. So stieg in Anbaugebieten von gentechnisch veränderten Pflanzen in den USA der Pestizideinsatz.

„Vergleicht man nachhaltige Wirtschaftskraft, Wirkung auf den Arbeitsmarkt, Bedürfnisse der Bevölkerung und Umweltfreundlichkeit, dann erweist sich der ökologische Landbau als die innovative Form der Landwirtschaft – und nicht die Agro-Gentechnik“, schließt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein.

Quelle/Text: BÖLW


Mittwoch 24. November 2004, 11:52 Uhr

Gentechnikgesetz: Sachsen-Anhalt droht mit Gang nach Karlsruhe

Berlin (dpa) - Die Mais-Produktion in einem geordneten Nebeneinander von gentechnischem und traditionellem Anbau ist nach den Ergebnissen von Feldversuchen in Deutschland möglich. Eine wesentliche Verunreinigung konventioneller Nachbarfelder durch Gentechnik-Anbau sei vornehmlich innerhalb eines Abstandes von zehn Metern festgestellt worden.

Das sagte der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Horst Rehberger (FDP), am Mittwoch in Berlin. Er forderte die Bundesregierung auf, das Gentechnikgesetz zurückzuziehen. Anderenfalls werde sein Land eine Prüfung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen. Es habe sich gezeigt: «Koexistenz ist möglich.» Wie Rehberger erklärte auch Jenoptik-Aufsichtsratschef Lothar Späth, die von Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) geplante Haftungsregelung sei eine «Zumutung für die Landwirte».

Das Gesetz sieht eine umfassende Haftung für gentechnische Verunreinigungen herkömmlich bestellter Felder durch Pollenflug vor, auch wenn dem einzelnen Gen-Produzenten keine Schuld nachzuweisen ist. Der Bundesrat hatte das Gesetz abgelehnt. Es gilt aber als sicher, dass die Regelungen mit rot-grüner Kanzlermehrheit vom Bundestag dennoch verabschiedet werden.

Der wissenschaftliche Leiter des Erprobungsanbaus in sieben Bundesländern, Prof. Eberhard Weber (Halle/Wittenberg), empfahl den gentechnik-orientierten und traditionellen Mais-Produzenten, zwischen ihren Feldern künftig einen Abstand von 20 Meter einzuhalten. Dies sei auch völlig ungefährlich für Biolandwirte. Eine Kreuzung von Mais mit anderem Saatgut sei ohnehin nicht möglich, ergänzte Weber.


Dienstag, 23. November 2004

Regierung berät Verordnung zur guten fachlichen Praxis bei Gen-Pflanzen

Die Bundesregierung berät eigenen Angaben zufolge zurzeit den möglichen Inhalt einer Rechtsverordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau von und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Die Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung sehe das am 18. Juni 2004 vom Bundestag beschlossene Gentechnikgesetz vor. Weiter heißt es in der Regierungsantwort (15/4218) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4070), man werte derzeit eine Vielzahl von Studien aus, bei denen die fachliche Qualität maßgeblich sei. Sie bezieht sich in ihren Ausführungen auf eine Bemerkung der Fragesteller, die eine Untersuchung des Ökoinstituts e.V. zur Aufstellung von Regeln zur Umsetzung der Koexistenz bei gentechnisch veränderten Organismen als wissenschaftlich nicht neutral moniert hatten.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte das Ökoinstitut nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2003 mit einer Einschätzung darüber beauftragt, welche Regelungen zur guten fachlichen Praxis aus seiner Sicht erforderlich sind und darüber hinaus auch Studien des Forschungsinstituts für biologischen Landbau zum allgemeinen Erkenntnisgewinn über die Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen herangezogen.

Die Studien hätten als Grundlage für eine interne Arbeitsgruppe des Verbraucherschutzministeriums gedient, Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis zu erarbeiten. In Zusammenhang mit der Ressortabstimmung über die Rechtsverordnung habe im September dieses Jahres auch eine Anhörung stattgefunden, an der unter anderem Experten aus öffentlichen und privaten Wissenschaftseinrichtungen beteiligt gewesen seien. Hierbei handelte es sich etwa um den Lehrstuhl für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der TU München, dem Botanischen Garten der Universität Bern, das Ökologiezentrum der Universität Kiel sowie das Öko-Institut. Die Ergebnisse der dabei erörterten pflanzenbaulichen Fachfragen sollen nun in die geplante Verordnung der Bundesregierung einfließen.

Quelle/Text: Deutscher Bundestag


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