Aktuell


Umweltschutz vs. Flugverkehr

Mittwoch 1. Dezember 2004, 15:18 Uhr

Flughafen Altenburg darf Bäume in Einflugschneise nicht fällen

Altenburg/Bautzen (ddp-lth). Im Streit um die Abholzung seiner Einflugschneise hat der Flugplatz Altenburg-Nobitz eine weitere gerichtliche Schlappe hinnehmen müssen. Das Sächsische Oberwaltungsgericht in Bautzen entschied in einem Eilverfahren, dass der Flugplatz in seiner Anflugzone keine Bäume fällen dürfe. Die Belange des Luftverkehrs seien nicht automatisch höher zu bewerten als die des Umweltschutzes, begründeten die Richter am Mittwoch in Bautzen ihren Beschluss vom 22. November. Damit schloss sich das Gericht dem Urteil der Vorinstanz an, gegen das der Flughafenbetreiber eine Beschwerde eingelegt hatte.

Streitpunkt zwischen dem Flughafen und dem Regierungspräsidium Leipzig als zuständige Naturschutzbehörde waren rund 20 Hektar Wald in der Einflugschneise. Diese Bäume, die zum Naturschutzgebiet «Kohrener Land» gehören, sollten auf Anordnung des Freistaates Thüringen gefällt werden. Problematisch dabei war vor allem, dass der Flughafen zwar zu Thüringen, die Bäume vor dem Rollfeld aber zu Sachsen gehören. Bereits das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im April geurteilt, dass das Land Thüringen die Fällung von Bäumen auf sächsischem Grund gar nicht anordnen könne, sondern dies eindeutig in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Leipzig falle. (AZ: 1 BS 172/04)


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