Aktuell


Streit um Umweltrecht

Montag 13. Dezember 2004, 14:45 Uhr

Trittin kritisiert Zersplitterung der Umweltgesetzgebung

Berlin (AP) Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat säumige Bundesländer dringend aufgefordert, ihren Pflichten bei der Umsetzung europäischen Wasserrechts nachzukommen. Der Grünen-Politiker beklagte am Montag die Zersplitterung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern und hoffte auf eine Lösung in der Föderalismuskommission.

Trittins Ärger betrifft die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die ein Jahr nach Fristablauf noch immer nicht von allen Bundesländern vollzogen ist. Die EU-Kommission beabsichtige deshalb, Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu verklagen. «Die erhebliche Fristüberschreitung einiger Länder ist nicht hinnehmbar», kritisierte Trittin. Wieder einmal führe die Zersplitterung von Kompetenzen zu Problemen bei der fristgemäßen Umsetzung von EU-Recht, und der Bund müsse sich für Versäumnisse der Länder verantworten.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrifft die Gewässerbewirtschaftung in Flussgebieten. Sie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und hätte bis Dezember 2003 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wie das Umweltministerium erklärte. Dazu seien wegen der auf Bund und Länder verteilten Gesetzgebungskompetenzen 33 nationale Rechtsakte nötig: ein Bundesgesetz und 32 Ländervorschriften. Der Bund habe sein Wasserhaushaltsgesetz schon im Sommer 2002 angepasst. Von den Ländern hätten bislang aber nur zehn ihre Gesetze und Verordnungen entsprechend geändert; sechs (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) seien immer noch in Verzug.

Hätte der Bund die Gesetzgebungskompetenz gehabt, wären statt 33 nur zwei Rechtsakte nötig gewesen und die Richtlinie wäre rechtzeitig umgesetzt worden, argumentierte das Ministerium. Trittin nahm dies als Beispiel dafür, dass eine einheitliche Kompetenzregelung im Umweltbereich dringend nötig sei. «Unser Umweltrecht muss endlich europatauglich werden», forderte er. «Die Föderalismuskommission biete die Chance, hie eine Lösung zu finden.


Montag, 13. Dezember 2004

NABU: Föderalismuskommission droht beim Naturschutzrecht zu scheitern

Der Naturschutzbund NABU hat die Föderalismuskommission aufgefordert, auch beim Naturschutzrecht ihre Hausaufgaben zu erledigen. Der heute von den beiden Vorsitzenden Müntefering und Stoiber unterbreitete Vorschlag zur Neuordnung der Gesetzgebungsbefugnisse sehe keinerlei Änderungen in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen sowie in den Bereichen Bodenverteilung, Raumordnung und Wasserhaushalt vor. "Sollten die Gremien diesen Vorschlag akzeptieren, wäre die Kommission in einem zentralen Bereich kläglich gescheitert", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die Kommission habe sich zur Aufgabe gemacht, die Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern klarer zu trennen; dazu gehöre insbesondere die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, die in der Praxis zu unübersichtlichen Verflechtungen und erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten von EU-Recht im Bereich des Naturschutzes geführt habe. "Wenn die Kommission hier nicht endlich einen umfassenden Kompetenztitel Umwelt für den Bund einführt, bleibt es bei der Kleinstaaterei im Naturschutz. So können wir weder bedrohte Arten retten noch Hochwasserkatastrophen an unseren Flüssen verhindern", sagte Tschimpke.

"Mit der Beibehaltung der bestehenden Regelung verhindert die Kommission sehenden Auges das seit langem notwendige Umweltgesetzbuch", so Tschimpke weiter. Zudem nehme die Kommission billigend in Kauf, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem mehrstufigen, langwierigen und unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahren nicht europatauglich werde. "Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit in höchstem Maße unverantwortlich", so der NABU-Präsident.

Quelle/Text: NABU


Sonntag, 12. Dezember 2004

Föderalismuskommission muss einheitliches Naturschutzrecht sichern

Neue Zugriffsrechte für Länder bringen keine Verbesserung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Föderalismuskommission von Bund und Ländern aufgefordert, einheitliche Bundeskompetenzen in Umweltfragen zu gewährleisten. Da die Lebensräume von Pflanzen und Tieren nicht an Ländergrenzen endeten, dürften auch Umwelt- und Naturschutz in den verschiedenen Bundesländern nicht verschieden geregelt und gehandhabt werden. Das daraus resultierende Kompetenzwirrwar führe zu Rechtsunsicherheit und Nachteilen für den Standort Deutschland.

Im Umweltbereich seien derzeit die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zu stark zersplittert. Das betreffe die Zuständigkeiten für die Luftreinhaltung, den Boden- und Grundwasserschutz, für Tiere und Pflanzen. Unterschiedliche Landesgesetze führten zwangsläufig zu Defiziten bei der Koordinierung und Zusammenarbeit. Auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sei kompliziert und teuer.

Die Föderalismusreform biete die Chance, ein Umweltgesetzbuch auf Bundesebene zu schaffen. Es müsse die Gesetzgebungskompetenzen bündeln und harmonisieren. Bürokratischer Aufwand und die Kosten für die Einhaltung von Umweltgesetzen könnten so reduziert werden. Die Länder dürften dies nicht durch neue Zugriffsrechte unterlaufen.

Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "Natur- und Umweltschutz ist eine nationale Aufgabe, die auf Bundesebene wahrgenommen werden muss. Die einzelnen Bundesländer müssen ihre Machtansprüche hier zugunsten der Sache zurückstellen. Wenn jedes Land seine Interessen gegenüber dem Bundesumweltrecht durchdrückt, führt das erfahrungsgemäß zu einem Ökodumping zu Lasten der Natur. Schon jetzt wollen Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern anerkannte Standards im Naturschutz und die Verbandsklage aushebeln."

Quelle/Text: BUND e.V.


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