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Krombacher Regenwaldprojekt

Freitag 27. Oktober 2006, 13:47 Uhr

Krombacher darf mit Regenwaldprojekt werben

Bundesgerichtshof (BGH) Pressemitteilung

Karlsruhe - Die Brauerei Krombacher darf grundsätzlich mit einem Regenwaldprojekt werben. Nach einem am Freitag vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlichten Urteil täuscht die Reklame den Kunden nicht.

Krombacher hatte in den Jahren 2002 und 2003 unter anderem im Fernsehen mit einem Regenwaldprojekt in Zusammenarbeit mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) geworben. Die Brauerei versprach den Kunden, mit dem Kauf eines Kasten Bieres einen Quadratmeter Regenwald zu schützen.

Dagegen klagten zwei Wettbewerbsverbände. Es sei unklar, wie der Regenwald geschützt werden solle. Außerdem sei mit der geringen Spende kein nachhaltiger Schutz zu erreichen. Das Oberlandesgericht Hamm verbot die Werbung 2004 als irreführend.

Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz jetzt auf. Krombacher dürfe über den Verkauf von Bierkästen Spenden für das Regenwald-Projekt sammeln. Die Brauerei habe ihre Kunden nicht getäuscht, da die Werbung allgemein gehalten sei. Der Kunde müsse daher nicht über die genaue Höhe der Spende und die Art des Schutzes informiert werden. Der Fall wurde zurückverwiesen. Das Oberlandgericht Hamm muss jetzt erneut darüber entscheiden, ob die Brauerei mit ihrer Werbung mehr versprach als sie tatsächlich an Leistung erbrachte. War das nicht der Fall, kann Krombacher die Werbung wieder schalten.

(Aktenzeichen: I ZR 33/04 und I ZR 97/04)




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