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Grüne Infrastruktur

NABU begrüßt Vorschlag der Europäischen Kommission für „grüne Infrastruktur“

Tschimpke: Schritt in die richtige Richtung

NABU Pressemitteilung, 6.5.13

Berlin/Brüssel – Der NABU und sein Dachverband BirdLife International haben die am heutigen Montag von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung einer „grünen Infrastruktur“ begrüßt. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Bislang stellen die Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 nur kleine Inseln in der ansonsten intensiv genutzten Landschaft dar. Diese wichtigen Gebiete zum Erhalt der Artenvielfalt müssen besser miteinander vernetzt werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der neue Entwurf der Kommission sieht vor, in vielen Politikbereichen der EU wie der Agrar-, Verkehrs- und Raumplanung Elemente der grünen Infrastruktur zu verankern.

Im Rahmen der EU-Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt haben sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt, also seltene Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume, bis zum Jahr 2020 zu stoppen und geschädigte Ökosysteme – so weit möglich – wieder herzustellen. Ein wichtiger Baustein ist die Verbindung von Schutzgebieten durch sogenannte „grüne Infrastruktur“. Dazu können naturnahe Gewässer und ihre Auen ebenso gehören wie Hecken und blütenreiche Ackerraine, aber auch technische Bauwerke wie Wildbrücken. „Grüne Infrastruktur ist auch ein wichtiger Baustein zur Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel. Von ihr können Menschen, Lebensräume und bedrohte Arten profitieren“, betonte Tschimpke.

In Deutschland schreibt das Bundesnaturschutzgesetz seit 2002 die Schaffung eines Biotopverbundes auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche vor. In den Niederlanden wurden umfangreiche Programme zur „Entschneidung“ (ontsnippering) aufgelegt. Doch die meisten Mitgliedstaaten konzentrieren sich bisher lediglich auf den Schutz und die Pflege bestehender Natura-2000-Gebiete. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) wird zudem aktuell über die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen auf den landwirtschaftlichen Betrieben verhandelt. Während Ökologen aber bereits seit Jahren mindestens zehn Prozent Vorrangflächen pro Hof für erforderlich halten, hatte die Kommission nur sieben Prozent vorgeschlagen, das Europäische Parlament und die Agrarminister sogar zunächst nur fünf Prozent ab 2015.

„Es liegt jetzt am Europäischen Parlament und an den Mitgliedstaaten, ob die Vorschläge der Kommission in eine verbindliche EU-Strategie mit konkreten Maßnahmen zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt umgesetzt und dazu aus den Subventionstöpfen der EU auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden“, so Tschimpke.




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