Aktuell


Wilderei in Deutschland

Zeugen gesucht: WWF startet „Wilderei-Notruf“

Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt
Kritik an Ermittlungsbehörden: Aufklärungsquote erschreckend gering


WWF Pressemitteilung, 24.8.17

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland nachweislich mindestens 25 Wölfe, sechs Luchse und mehr als 1.500 Greifvögel und Eulen vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen. Das zumindest befürchtet die Naturschutzorganisation WWF und verweist zudem auf die verschwindend geringe Aufklärungs- oder gar Verurteilungsquote. Um das zu ändern, hat der WWF eine neue 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, denn oft fehlt es an Hinweisen zum Tathergang oder dem Täter. Immer noch wird das Verbrechen als Kavaliersdelikt verharmlost. Unter der Nummer 0800 10 20 340 können Zeugen ab sofort Aussagen zu derartigen Fällen machen, auf Wunsch auch anonym. Meldungen sind darüber hinaus unter www.wildereinotruf.de möglich.

„Nicht nur Elefanten, Tiger und Co. sind Opfer von Wilderei. Auch in Deutschland werden streng geschützte Tierarten verfolgt und getötet. Der WWF-Wilderei-Notruf ist ab sofort 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar. Wir wollen es Zeugen so einfach wie möglich machen, ihre Beobachtungen zu melden“, so Moritz Klose, Referent Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland. „Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wir müssen die Täter zur Verantwortung ziehen.“

Ziel des WWF ist es, durch die Hotline den Druck auf die Straftäter zu erhöhen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Zugleich kritisiert die Naturschutzorganisation, dass es in Deutschland bei der Strafverfolgung zu Wilderei durch Polizei und Behörden weiterhin Defizite gibt. So werden etwa im Bayerischen Wald seit Jahren Luchse getötet oder verschwinden auf ungeklärte Weise. Bislang konnte erst ein Tatverdächtiger ermittelt werden, auch mithilfe von Hinweisen, die ein Zeuge dem WWF gemeldet hatte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ziehen sich allerdings nach wie vor in die Länge.

Ähnlich sieht es bei den aktuellen, illegalen Tötungen von Wölfen aus: Laut WWF konnten lediglich in drei Fällen der oder die Täter ermittelt werden. Obwohl das Bundesnaturschutzgesetz bei der Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wurden bislang die Verfahren in den überwiegenden Fällen eingestellt. Lediglich in zwei Fällen wurden Geldstrafen von 1000 bis 3500 Euro verhängt.

„Mit dem 25. getötet aufgefundenen Wolf seit dem Jahr 2000 ist für uns eine Schmerzgrenze überschritten. So kann es nicht weitergehen“, sagt Klose. „Jeder kann nun helfen, die Verfolgung streng geschützter Tierarten in Deutschland zu bekämpfen. Beim Pilze sammeln, auf Wanderungen, beim Radfahren oder bei Unternehmungen in der Natur: Niemand sollte sich scheuen, bei einer verdächtigen Entdeckung aktiv zu werden. Machen Sie Fotos und melden Sie ihre Beobachtung an den WWF Wilderei-Notruf. Informieren Sie insbesondere beim Fund von anderen Wildtieren auch das örtliche Forstamt bzw. den zuständigen Jäger oder Förster. Wir werden alle Hinweise prüfen und treten in Kontakt mit den zuständigen Behörden. An einem Tatort der Wilderei gelten zudem die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Verbrechen: Rufen Sie die Polizei und verändern Sie derweil nichts am Fundort.“


NABU: Wolf in Baden-Württemberg illegal erschossen – 24. Fall in Deutschland

Miller: Null Toleranz für Wolfs-Wilderei/Politik darf illegale Tötungen mit Forderung nach Abschussquote nicht salonfähig machen

NABU Pressemitteilung, 8.8.17

Berlin – Der am 8. Juli im Schluchsee (Schwarzwald) tot aufgefundene Wolfsrüde wurde nachweislich erschossen. Dies ergab die Obduktion durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Der Rüde war vermutlich erst der vierte Wolf in Baden-Württemberg seit seiner Ausrottung vor über 150 Jahren.

Mit ihm sind deutschlandweit bereits 24 Wölfe seit dem Jahr 2000 illegal getötet worden. „Das sind keine Einzelfälle mehr. Offenbar gibt es Menschen, die gezielt Jagd auf Wölfe machen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er forderte die zuständigen Behörden und Minister auf, entschlossener gegen illegale Wolfstötungen vorzugehen und Täter entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gab es nur drei Verurteilungen – in allen Fällen hatten sich die Täter selbst gestellt.

Nicht zu unterschätzen sei auch die Dunkelziffer an nicht aufgefundenen Wolfskadavern sowie versuchten Abschüssen ohne Todesfolge. So hatte etwa ein junger weiblicher Wolf, der Anfang Juli bei einem Verkehrsunfall im Kreis Elsterheide (Sachsen) zu Tode kam, einen Schrotbeschuss überlebt. Die routinemäßige Untersuchung des Kadavers hatte Kugeln gezeigt, die über den gesamten Körper verteilt waren. Nur knapp 30 Kilometer südlich dieses Fundorts musste vergangenes Jahr zudem ein angefahrener Wolfswelpe eingeschläfert werden. Auch bei ihm wurden bei der anschließenden Obduktion Schrotkugeln im Muskelgewebe gefunden.

Als besonders verantwortungslos bezeichnete der NABU die Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der in der BILD-Zeitung eine Abschussquote für Wölfe gefordert hatte. „Es sind genau solche unsachlichen Forderungen, die dazu führen können, dass Einzelne glauben, mit der Tötung eines Wolfes auch noch Gutes zu tun“, sagte Miller. Statt die Jagd auf Wölfe zu fordern, müsse Schmidt endlich die wissenschaftliche Realität anerkennen, dass seltene große Beutegreifer nicht bejagt werden müssen. „Auch seine Behauptungen, dass Menschen in Wolfsregionen nicht mehr allein in den Wald gehen können, zeugen entweder von grober Unwissenheit oder gezielter Stimmungsmache gegen den Wolf“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahre 2000 hat es keine Situation gegeben, in der sich ein Wolf einem Menschen gegenüber aggressiv verhalten hat. Dennoch gibt es auch für eine solche Ausnahmesituation eine Regelung, bei der die letale Entnahme eines Wolfes möglich ist. Gleiches gilt, falls ein Wolf besonderen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Eine solche Maßnahme bedarf in jedem Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. „Die Gesetzeslage ist klar: Wölfe sind europaweit geschützt. Dass es dennoch immer wieder zu illegalen Wolfstötungen kommt, dürfen die verantwortlichen Politiker nicht tatenlos hinnehmen“, forderte der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Miller kritisierte zudem das Schüren von Ängsten vor dem Wolf zu Wahlkampfzwecken. „Es ist völlig unangemessen vom Bundeslandwirtschaftsminister, den Landwirten zu suggerieren, der Abschuss eines Wolfes könne ihre Weidetiere dauerhaft schützen", so Miller. Vielmehr sei es eine ganze Reihe von erprobten Herdenschutzmaßnahmen, die Schäden durch Wölfe erfolgreich minimieren. Es liege in der Verantwortung des Ministers, entsprechende finanzielle und politische Rahmenbedingungen für den Schutz von Weidetieren zu schaffen.

„Herr Schmidt hätte seine Zeit im Amt deutlich besser nutzen können als mit immer wiederkehrenden Plattitüden sein Unwissen zum Thema Wolf offenzulegen“, sagte Miller. Wölfe lebten seit nunmehr 17 Jahren in Deutschland. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe es in der Zeit immer noch nicht geschafft, ein zentrales Kompetenzzentrum für den Herdenschutz auf Bundesebene aufzubauen.




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