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Aktuell

Thesen zum Kommunalwald

NABU und DStGB stellen acht Thesen zur Zukunft des Kommunalwaldes vor

„Kommunalwald braucht eine sichere Zukunft“

NABU Pressemitteilung, 24.5.12

Berlin – Der NABU und der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ haben heute anlässlich des Symposiums „Zukunft gestalten im Kommunalwald“ acht Thesen zur Entwicklung des Kommunalwaldes vorgestellt. Mit ihnen wollen NABU und DStGB auf die Herausforderungen aufmerksam machen, die die Kommunalwälder in naher Zukunft erwarten. „Wie es unseren Kommunalwäldern ergeht, hängt nicht nur entscheidend vom Klimawandel und der Energiewende ab, sondern auch von der künftigen Haushaltslage der Kommunen“, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Städte und Gemeinden besitzen rund ein Fünftel der Waldfläche in Deutschland. Der Kommunalwald erfüllt dabei eine Vielzahl verschiedener Funktionen. Er liefert nicht nur entscheidende Rohstoffe und Energieträger, sondern dient auch der Erholung und der Umsetzung wichtiger Naturschutzziele. Angesichts der wachsenden Herausforderungen und Verschuldung von Städten und Gemeinden drohen dem Wald- und Naturschutz jedoch entscheidende Einschnitte. Damit der Spagat zwischen den verschiedenen Ansprüchen an den Kommunalwald gelingen kann, fordern NABU und DStGB sichere Rahmenbedingungen für Kommunen und Waldgebiete und warnen davor, in Zukunft am Schutz des Waldes zu sparen.

„Mit unseren gemeinsamen Thesen wollen wir Politik und Gesellschaft die Dringlichkeit verdeutlichen, mit der in Zeiten finanzieller und ökologischer Herausforderungen Sicherheiten für den Wald geschaffen werden müssen. Mit unseren Thesen wollen wir konkrete Wege aufzeigen, die die Zukunft des Waldes auf sichere Beine stellen“, so Verbandsdirektor Winfried Manns, Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ im Deutschen Städte und Gemeindebund (DStGB).

Aus Sicht des NABU und des DStGB gehören dazu neben angepassten Wildbeständen auch eine Weiterentwicklung der Verwertungsmöglichkeiten von Laubholz, eine sichere und ausreichende Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und die Beteiligung der Bevölkerung an den Zielen und Inhalten der Kommunalwaldbewirtschaftung.

Auch die Kommunen stellten aus ihrer Sicht Lösungsansätze für die Zukunft des Waldes dar. So zeigten sechs Regionen Ideen, die von der Gründung von Waldgenossenschaften über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten von Schutzgebieten, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wald bis hin zur Bürgerbeteiligung und das Thema Wald im Schulunterricht reichten.

Das Symposium findet im Rahmen des Projektes „Zukunft gestalten im Kommunalwald“ statt und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.

Das ausführliche Thesenpapier kann unter www.nabu.de/kommwww.dstgb.de/dstgb/pressemeldungenunalwald bzw. www.dstgb.de/dstgb/pressemeldungen heruntergeladen werden.


NABU-Positionspapier zum Biosphärengebiet Südschwarzwald

Baumann: „Architekten des Biosphärengebietes müssen ordentlichen Plan vorlegen“

NABU Baden-Württemberg Pressemitteilung, 23.5.12

Freiburg/Stuttgart – Der NABU hat am heutigen Mittwoch ein zehn Punkte umfassendes Positionspapier zum geplanten Biosphärengebiet Südschwarzwald vorgelegt. Darin skizziert er seine zentralen Anforderungen an das zweite Premiumschutzgebiet Baden-Württembergs. „Wir freuen uns, dass der Südschwarzwald Biosphärengebiet werden möchte. Das ist eine gute Entscheidung für die Menschen und für die Natur in der Region. Jetzt kommt es darauf an, dass die Architekten des Biosphärengebietes einen ordentlichen Plan vorlegen. Dazu geben wir mit unserem Positionspapier wichtige Hinweise“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann. Der NABU hatte bereits an der Entstehung des Biosphärengebietes Schwäbische Alb maßgeblich mitgearbeitet.

Der NABU appelliert an das Land, Bürgerschaft und Verbände weiterhin in Entscheidungen einzubeziehen und von ihrem Wissen zu profitieren. „Das stellt nicht nur die Beschlüsse auf ein besseres und breiteres Fundament, sondern sorgt auch für eine bessere Akzeptanz der Planung bei den Menschen in der Region“, sagt Baumann. Er fordert, dass etwa die Umweltverbände in allen Entscheidungsgremien wie Lenkungskreis und Beirat repräsentativ vertreten sind. „Mit einer Pro-forma-Beteiligung ist es in Zeiten der 'Politik des Gehörtwerdens' nicht getan.“

Da das Biosphärengebiet auch ein Naturschutzinstrument ist, spielen die nutzungsfreien Kernzonen aus Sicht des NABU eine zentrale Rolle. „Kernzonen bieten der Dynamik der Natur freien Raum. Hier laufen Prozesse ab und hier finden Tiere und Pflanzen eine Heimat, für die in unseren Kulturlandschaften kein Platz mehr ist. Daher sind die Kernzonen so wichtig für die Natur“, erklärt Baumann. Der NABU fordert, dass die Auswahl der Kernzonen nicht nach politischen sondern nach naturschutzfachlichen Kriterien erfolgt. Das könne dazu führen, dass einige Gemeinden größere Flächen als Kernzone bereitstellen, während andere Gemeinden keinen Anteil daran haben. „Diese Bandbreite müssen wir zulassen, um eine sinnvolle Zonierung zu erhalten. Da damit die Gemeinden unterschiedlich viel Fläche einbringen, schlagen wir einen finanziellen Ausgleich vor: Wer weniger Fläche einbringt, gibt mehr Geld in den Topf. Das könnte eine faire Lösung sein“, sagt der NABU-Landeschef.

Typisch für den Südschwarzwald sind die Weidfelder, traditionell gemeinschaftlich genutzte Weiden. „Diese Borstgrasrasen und Flügelginsterweiden sind das Pendant zu den Magerrasen und Wacholderheiden der Schwäbischen Alb. Beide sind einzigartig wertvolle Lebensräume, die nur durch die Beweidung entstanden sind“, sagt Baumann. Sie würden nicht Teil der Kernzone, sondern müssten in der Pflegezone weiter naturverträglich bewirtschaftet und so erhalten werden. Dafür müsse das Land die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.

Ein Biosphärengebiet leistet sowohl für den Naturschutz als auch für die Bereiche Forschung, Umweltbildung und die Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsformen wichtige Dienste. Diese Vielfalt muss sich aus Sicht des NABU auch in der Finanzierung widerspiegeln. „Es kann nicht sein, dass das Biosphärengebiet alleine aus dem Naturschutztopf finanziert wird. Auch die für Wirtschaft, Forschung, Kultur, Umwelt und Infrastruktur zuständigen Landesministerien sind hier gefragt“, sagt Baumann.

Der NABU fordert das Land auf, für das Biosphärengebiet Südschwarzwald die Anerkennung durch die UNESCO anzustreben. Dafür bedürfe es ausreichend Personal, um die vielfältigen Aufgaben schultern zu können. „Ohne eine ausreichende Anzahl guter Mitarbeiter gibt es kein gutes Biosphärengebiet“, sagt Baumann. Ein Teil des Personals werde im Infozentrum des Biosphärengebietes beschäftigt sein. Wo dieses Zentrum entstehen soll, ist noch unklar. Unstrittig sollte aus Sicht des NABU sein, dass nur Gemeinden als Standort in Frage kommen, die zu 100 Prozent hinter dem Biosphärengebiet stehen, selbst dafür aktiv sind und möglichst zentral liegen.


Bundesregierung verschließt Augen vor übermäßiger Kirrung

Behm: Verbot der Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten und Beschränkung der Kirrung im Jagdrecht notwendig

Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. Mai 2012

"Die Bundesregierung verschließt die Augen vor den Problemen, die übermäßige und unsachgemäße Kirrung vielen Landwirten bereitet. Dies zeigen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Müller zu den mündlichen Fragen zur Kirrung, die die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bundesregierung gestellt hat. "Wer angesichts massiver Konflikte vor Ort nur darauf verweist, dass die betroffenen Landnutzer Lösungen mit den Jagdausübungsberechtigten absprechen sollten, der stellt Lösungen in deren Belieben und zeigt, dass er die Probleme der betroffenen Landnutzer nicht ernst nimmt," kritisierte Behm. "Das ist nicht akzeptabel."

"Die Bundesregierung argumentiert sehr widersprüchlich, wenn sie meint, die gestiegenen Schwarzwildbestände könnten nicht ohne Weiteres auf Kirrungen zurückgeführt werden, obwohl sie feststellt, dass ihr zu den zur Kirrung ausgebrachten Mengen an Mais keine abgesicherten Zahlen vorliegen. Wenn sie keine seriösen Angaben machen kann, dann sollte sie sich mit solchen Bewertungen zurückhalten und dafür sorgen, dass diese Zahlen ermittelt werden," forderte Behm.

"Die große Frage ist, ob die Kirrung mehr nutzt als schadet. Darüber muss ernsthaft diskutiert werden," ergänzte Behm. "Niemand behauptet, dass übermäßige und unsachgemäße Kirrung die einzige Ursache für den Anstieg der Schwarzwildbestände und für steigende Wildschäden in der Landwirtschaft ist. Wenn aber - dem Vernehmen nach eher vorsichtig - geschätzt wird, dass in Deutschland pro Kilogramm an Kirrungen erlegtem Wildbret 12,5 kg Mais eingesetzt werden, dann deuten diese Schätzungen darauf hin, dass dies sehr wohl ein spürbarer Faktor sein dürfte. Solche Schätzungen legen nahe, dass in vielen Revieren mit der Kirrung eine regelrechte Wildschweinmast betrieben wird. Eine Mast, die auch durch einen zusätzlichen Jagderfolg nicht mehr kompensiert werden kann. Auf diese Weise trägt die Kirrung ganz sicher zu den Wildschäden bei den Landwirten bei."

"Kirrung kann sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich für eine effektive Schwarzwildbejagung genutzt wird. Aber auch dann stellt sich die Frage, wo der geeignete Ort ist, damit keine Wildschäden in der Landwirtschaft durch angelockte Wildschweine provoziert werden. Und dort, wo übermäßig und unsachgemäß gekirrt wird, und dort, wo trotz Kirrung zu wenig Wildschweine erlegt werden, dürfte der Schaden den Nutzen auf jeden Fall überwiegen. Deswegen ist es jagdrechtlich notwendig, Vorgaben für Häufigkeit der Ausbringung, Menge und Art des Futtermittels und Art und Ort der Kirreinrichtungen zu machen, wie es einige Bundesländer bereits getan haben.

Wenn sich herausstellen sollte, dass diese Beschränkungen verbreitet nicht eingehalten werden und sich von den Jagdbehörden auch kaum durchsetzen lassen, dann ist in letzter Konsequenz auch ein Verbot der Kirrung zu erwägen. Dann bliebe als effektives Mittel der Schwarzwildbejagung vor allem die Bewegungsjagd - eine effektive und effiziente Form der Bejagung, die im Interesse der Landnutzer, aber auch des Tier- und des Naturschutzes in Deutschland ohnehin viel stärker eingesetzt werden sollte als bisher.

Dass die Bundesregierung behauptet, die Bundesländer hätten durchweg Regelungen zu Fütterung und Kirrung von Wild erlassen und offenbar davon ausgeht, dass diese ausreichend sind, spricht der bitteren Realität Hohn. In weiten Teilen des Bundesgebietes können Wildschweine, Rehe und Rothirsche weiterhin den ganzen Winter lang oder wie in Bayern sogar ganzjährig nach Belieben gefüttert und gemästet werden. Dabei ist eine effektive jagdrechtliche Einschränkung von Kirrmaßnahmen auf ein rationales Maß erst dann möglich, wenn die Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten grundsätzlich untersagt ist. Erst dann kann Kirrung als Ausnahme von dieser Regel in begrenztem Maße zugelassen werden.

Nicht nachzuvollziehen ist, warum Staatssekretär Müller behauptet, für diese Fragen seien ausschließlich die Bundesländer zuständig. Tatsächlich unterliegt das Jagdrecht der konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder. Wenn der Bund handeln will, dann kann er also handeln und die Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten verbieten und die Kirrung auf ein rationales Maß beschränken. Wenn es dann einige Bundesländer gibt, die davon abweichen wollen, dann muss der Bund das hinnehmen. Das ist aber kein Grund für einen Verzicht auf bundesrechtliche Regelungen. Aber die schwarz-gelbe Bundesregierung will diese Beschränkungen nicht. Das ist das Problem."

Lesen Sie dazu als Hintergrundinformationen auch:

Eine Abschätzung der zur Kirrung eingesetzten Maismengen: http://www.cornelia-behm.de/cms/default/dokbin/410/410995.oekojagdartikel_kirrung.pdf

Ein Artikel mit Klagen von Schafzüchtern über Wildschäden und übermäßige Kirrungen: http://www.cornelia-behm.de/cms/default/dokbin/410/410994.schafzuchtartikel_wildschaeden_und_kirru.pdf

Eine Übersicht über Regelungen zu Fütterung und Kirrung in den Bundesländern (Stand 2010): http://www.cornelia-behm.de/cms/default/dokbin/410/410996.regelungen_zu_kirrung_und_fuetterung_in.pdf


Windkraftpläne höhlen Artenschutz aus

Regierungspräsidium gibt unnötig Tafelsilber preis

NABU Hessen Pressemitteilung, 22.5.12

Wetzlar. Hart geht der NABU Hessen mit einem neuen Grundsatzpapier des Gießener Regierungspräsidiums (RP) zur Windkraftnutzung in Mittelhessen ins Gericht. „Obwohl nur 2 % der Fläche für die Windenergie benötigt wird, weigert sich der RP, das Tafelsilber des Naturschutzes, die europäischen Vogelschutzgebiete, von der Windkraftnutzung auszunehmen“, kritisiert Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen, die Planungen. Würde man alle Vogelschutzgebiete im Bereich des Regierungspräsidiums, die kleiner als 10.000 Hektar sind, als Tabuflächen vorsehen, blieben nach Anwendung aller anderen Ausschlusskriterien der Vorlage für die Regionalversammlung immer noch rund 13 % Fläche für die Windkraft übrig.

Die Windkraft-Vorlage zeige, dass der RP die große Bedeutung der biologischen Vielfalt für die nachhaltige Entwicklung noch nicht verstanden habe. „Man darf Klimaschutz und biologische Vielfalt nicht gegeneinander ausspielen“, so Mai. Ohne Not würden für den Artenschutz wichtige europäische Schutzgebiete für die Windkraftnutzung generell freigegeben und müssten dann in Einzelfallprüfungen mühsam und oft in Klageverfahren gesichert werden. Um den unvermeidbaren Verlust von Vögeln wie Rotmilan und Schwarzstorch an Windrädern ausgleichen zu können, brauche es klar definierte Rückzugsgebiete, in denen sich die Arten regenerieren könnten. Die europäischen Vogelschutzgebiete spielten hierbei eine entscheidende Rolle.

Um die notwendige Energiewende zu unterstützen, hatte der NABU Hessen in einem Grundsatzpapier dem Bau von Windrädern in über 10.000 Hektar großen Vogelschutzgebieten wie dem Vogelsberg grundsätzlich zugestimmt und sich damit sogar gegen die Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gestellt. „Die völlige Preisgabe des Tafelsilbers der heimischen biologischen Vielfalt ist ein Armutszeugnis der Politik“, erklärte Mai. Der NABU Hessen fordert den Regierungspräsidenten Dr. Lars Witteck auf, alle Vogelschutzgebiete mit einer Größe von weniger als 10.000 Hektar als „harte Ausschlusskriterien“ in das Grundlagenpapier zur Windkraft mit aufzunehmen.

Bedeutsame Vogelschutzgebiete in Mittelhessen sind z.B. das Amöneburger Becken, die Hauberge bei Haiger, der Hohe Westerwald, die Wieseckaue bei Gießen, die Aartalsperre, verschiedene Steinbrüche und die Feldflur bei Limburg.




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