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EU-Umweltaktionsprogramm

NABU begrüßt Entwurf für neues Umweltaktionsprogramm

Tschimpke: Beim Klima- und Artenschutz nachbessern

NABU Pressemitteilung, 33.11.12

Berlin/Brüssel – Der NABU hat den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Entwurf für ein neues Umweltaktionsprogramm begrüßt, gleichzeitig aber Nachbesserungen durch den Ministerrat und das Europäische Parlament gefordert. „Das Programm ist in Teilen ambitioniert, muss aber nachgebessert werden. Nur so können die beschlossenen Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Stopp des weiteren Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 erreicht werden“, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die Umweltaktionsprogramme der Europäischen Union bilden seit 1973 den Rahmen für die Entwicklung des Umwelt- und Naturschutzrechts, in diesem Fall bis Ende 2020. „Durch das EU-Recht haben wir erstmals einheitliche und grenzüberschreitende Standards für den Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Gesundheit. Von diesen Standards können Milliarden Menschen außerhalb Europas bis heute nur träumen“, so Tschimpke.

Das Europäische Parlament hatte bereits im April 2012 eine Entschließung verabschiedet, in der es unter anderem eine bessere Integration des Umweltrechtes in andere Politikbereiche, eine konsequentere Durchsetzung des bestehenden Umweltrechtes und den Abbau umweltschädlicher Subventionen forderte. Darüber hinaus hatte das Parlament die Kommission aufgefordert, ihre Rolle als „Wächterin der Verträge“ zur Sicherung der Qualität von Umwelt und Gesundheit stärker wahrzunehmen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission greift zwar die meisten dieser Punkte auf. Doch hinsichtlich der vom Parlament geforderten verbindlichen Ziele, etwa beim Klima- und Ressourcenschutz, sowie bei den zu entwickelnden Rechtsinstrumenten bleibt er vage und unverbindlich. So fehlen beispielsweise klimapolitische Ziele bis zum Jahr 2030. „Es ist nicht verständlich, dass im geplanten Umweltaktionsprogramm nicht einmal die in der europäischen 'Klima Roadmap 2050' skizzierten Zwischenschritte zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes aufgegriffen werden“, so Tschimpke.

Darüber hinaus habe die Europäische Kommission die Chance vertan, eine zukunftsweisende Produktpolitik auf den Weg zu bringen. „Was wir brauchen, ist das sogenannte Top-Runner-Prinzip. Mit ihm sollten die energie- und ressourceneffizientesten Waschmaschinen, Computer oder Kühlschränke zum Standard werden, der nach wenigen Jahren von allen Produktherstellern übernommen werden muss“, so NABU-Ressourcenexpertin Ulrike Meinel. In Japan sei dies bereits Standard. Nun liege es an Bundesumweltminister Altmaier, sich beim Treffen des Umweltministerrats im Dezember für eine solche Regelung einzusetzen.

Der NABU begrüßt, dass der Vorschlag der Kommission einen besseren Schutz des Bodens fordert. „Wir haben in der EU zwar gute Gesetze zum Schutz der Luft- und Wasserqualität, aber nur in Deutschland haben wir ein gutes und bewährtes Bodenschutzgesetz“, so Claus Mayr, Europa-Experte des NABU. Gerade Deutschland sei deshalb gefordert, eine europaweit einheitliche Regelung nicht weiter zu blockieren. „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der großen Bedeutung gesunder Böden für die Speicherung von Treibhausgasen ist ein europaweiter Schutz der Böden überfällig“, so Mayr.

Rund 80 Prozent der nationalen Gesetze im Umweltbereich gehen auf europäisches Recht zurück. Zu ihnen zählen etwa die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (1985), die auf Grundlage der ersten Umweltaktionsprogramme entstanden. Beide Richtlinien und ihre Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind bis heute unerlässliche Rechtsgrundlagen für eine vorsorgende und umweltgerechte Planung.




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