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Aktuell

Umweltverbände verlassen Runden Tisch zu Gentechnik

Bundesforschungsministerium verweigert ernsthaften Dialog zur Gentechnikforschung

Umweltverbände steigen aus Rundem Tisch aus - keine Gesprächsgrundlage mehr

NABU/DNR Pressemitteilung, 7.7.10

Berlin - Anlässlich des vierten Runden Tisches zur Pflanzengenetik am 8. Juli kritisieren NABU und DNR, dass sich das Bundesforschungsministerium einem ernsthaften Dialog mit der kritischen Zivilgesellschaft zum Thema Gentechnikforschung verweigert. Die Umweltverbände DNR, NABU, der ökologische Lebensmittelverband BÖLW und der Wissenschaftler-Verband VDW hatten Bundesforschungsministerin Schavan bereits im September letzten Jahres ihre Anforderungen an eine ökologische Risikoforschung vorgelegt. Zu diesem 9-Punktekatalog lag am dritten Runden Tisch eine Stellungnahme vor, in der das Ministerium all jene Forschungsansätze der Umweltverbände zurückweist, die sich mit den Risiken für Mensch und Natur auseinandersetzen. „Die Verbände haben ihre Forderungen wissenschaftlich begründet und hinterlegt. Dagegen setzt Bundesforschungsministerin Schavan Behauptungen, die mit keiner einzigen Quelle belegt werden”, sagte DNR-Vizepräsident und NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

So heißt es in der Stellungnahme, es sei nicht Aufgabe des Staates „die Nützlichkeit oder Erwünschtheit gefahrlosen gesellschaftlichen Handelns, wie die Erforschung und die Nutzung der Grünen Gentechnik, zu bewerten“. Laut § 20a des Grundgesetzes ist es jedoch sogar Pflicht des Staates, die Allgemeinheit vor nicht vertretbaren Risiken und Gefahren zu schützen.

Des Weiteren geht aus der Stellungnahme hervor, das Ministerium könne die langfristigen und großflächigen Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht erforschen, da es dazu keine methodischen Ansätze gäbe. „Diese Behauptung ist besonders dreist, da das Bundesforschungsministerium selbst den Verbund GenEERA gefördert hat, der zur großflächigen Verbreitung von GV-Raps Modelle und Berechnungen entwickelt“, erklärte NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober. Nachdem das Projekt ausgelaufen sei, hätte das Ministerium einen Antrag auf Weiterführung dieser Forschungen abgelehnt.

Eine weitere Behauptung sei, dass jeder GVO bei seiner Zulassung in Brüssel vollumfänglich geprüft sei. „Dies behauptet nicht einmal mehr die Europäische Zulassungskommission EFSA und ist fachlich völlig unsinnig, da sich die Wissenschaft weiterentwickelt und neue Risiken und Erkenntnisse nie ausgeschlossen werden können“, so Ober. Zudem hätte laut Bundesforschungsministerium GV-Mais keine Auswirkungen auf heimische Schmetterlinge. Einer aktuellen Untersuchung zufolge kann diese Behauptung jedoch nicht belegt werden, da die wenigen Studien hierzu kaum belastbar seien und die meisten Daten aus den USA stammten.

„Das Papier ist inhaltlich und formal vollkommen inakzeptabel“, so DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Statt sich wissenschaftlich mit dem Für und Wider der Argumente auseinanderzusetzen, bügele das BMBF alles ab oder antworte auf wichtige Punkte gar nicht. „Diese Form der Auseinandersetzung ist nicht wissenschaftsbasiert und ein deutliches Zeichen dafür, dass Frau Schavan nicht an einem ernsthaften Dialog interessiert ist. Wir sehen nach dieser Antwort keine Gesprächsgrundlage mehr“, so Röscheisen abschließend. Der DNR wird unter diesen Vorzeichen zukünftig nicht mehr am Runden Tisch teilnehmen.


Staatssekretärin Julia Klöckner: "Naturerbe nicht durch die Hintertür patentieren"

Wissenschaftlicher Beirat übergibt Gutachten und warnt vor wirtschaftlichen Risiken

BMVEL Pressemitteilung, 7.7.10

Patentierungen im Bereich von Nutztieren und Nutzpflanzen können vor allem kleine Betriebe in der Landwirtschaft und Züchter unter einen erheblichen ökonomischen Druck setzen. Davor warnt der "Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen" beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Gutachten. Eine Patentierung darf daher nicht zu weit gefasst werden, insbesondere nicht bis hin zu Nachkommen und Saatgut, forderte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, anlässlich der Übergabe des Gutachtens mit Bauernpräsident Gerd Sonnleitner am Mittwoch in Berlin.

Die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten ist grundsätzlich verboten. Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt jedoch Patente auf Züchtungsverfahren. Deren Rechtswirkung kann sich dann auf die entsprechenden Tiere bzw. Pflanzen und deren Nachkommen erstrecken. "Eine solche kommerzielle Privatisierung von unserem Naturerbe durch die Hintertür lehne ich grundsätzlich ab", sagte Klöckner. Sie wolle den Patentschutz in seiner Reichweite einschränken. Grundsätzlich sei die Patentierung biotechnischer Verfahren notwendig für den Schutz des geistigen Eigentums. "Kritisch wird es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und vor allem deren Nachkommen Gültigkeit hat", so Klöckner. Immerhin ist "das Patentrecht ein Schutzrecht, das dem Inhaber die alleinige Nutzung seiner Erfindung 20 Jahre lang garantiert".

Eine solche Patentierung könnte zudem die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken, heißt es in dem Gutachten. Denn die Privatisierung von geistigem Eigentum und die wirtschaftliche Konzentration erschwere den Zugang zu genetischen Ressourcen. "Die Schöpfung gehört allen Menschen. Wir dürfen niemandem exklusive Rechte oder gar die Kontrolle über Nutztiere und Nutzpflanzen einräumen. Ich werde dies gegenüber dem Europäischen Patentamt und am 28. September bei einem Symposium zu Biopatenten auch in Brüssel deutlich machen", sagte Klöckner.

Aktuelle Beispiele für solche Biopatente sind das Milchkuhpatent und das Brokkoli-Patent. Noch in diesem Monat findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zum so genannten Brokkoli- und Tomatenpatent statt. Dabei geht es um Brokkoli, der mit einem erhöhten Anteil an Glucosinolaten gezüchtet werden kann. Diese können das Risiko von Krebserkrankungen senken. Patentiert wurde ein klassisches Züchtungsverfahren mit Kreuzung und Selektion unter Zuhilfenahme so genannter Marker zur Züchtung von konventionellem Brokkoli. Das Patent gilt also für die Züchtungsmethode. Nach Auffassung der Patentinhaber erstreckt es sich außerdem auf die Brokkoli-Samen, sowie Brokkolipflanzen, die hieraus gewonnen werden.







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