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Aktuell

Waldnaturschutz in BW

Sicherung des Alpenbock durch aktiven Waldnaturschutz

Minister Bonde: „Der Wald ist bedeutender Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere“

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Pressemitteilung, 29.7.15

Baden-Württemberg trägt Verantwortung für seine wertvollen Wälder, deren natürliche Vielfalt, die zahlreichen seltenen oder bedrohten waldbewohnenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume. Um die kostbaren Naturressourcen unserer Wälder besser zu schützen, soll mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW ein umfassendes Instrument für den Naturschutz in den Baden-Württembergischen Staatswäldern entstehen. Der Landesbetrieb ForstBW vereint ökologische, soziale und ökonomische Zielsetzungen und setzt sich aktiv für einen Schutz von Tieren und Pflanzen im Wald sein. Sichtbar wird dies unter anderem mit spezifischen Artenschutzprogrammen vor Ort. Ein Beispiel dafür ist der besonders geschützte Alpenbock (Rosalia alpina). Der auffällige, blau-schwarze Käfer hat seinen Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg am Albtrauf.

„Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wald ein wertvoller Lebensraum für viele geschützte Tiere und Pflanzen bleibt – und somit auch unsere Kinder, Enkel und Urenkel die Wälder als artenreiche Erholungsräume erleben können. Dies gelingt uns mit einer zukunftsfähigen Forstwirtschaft, die unterschiedliche Ziele und Interessen unter einen Hut bringt. Moderne Forstwirtschaft ist Daseinsvorsorge im besten Sinne – sie kann dazu beitragen unseren Wald zu sichern“, sagte der baden-württembergische Forstminister, Alexander Bonde, am Mittwoch (29. Juli) bei einem Vor-Ort-Termin im Staatswald in St. Johann (Landkreis Reutlingen).

Alpenbock als Beispiel erfolgreichen Artenschutzes

„Der Alpenbock ist ein gutes Beispiel dafür, wie die naturnahe und nachhaltige Forstwirtschaft die Belange des Artenschutzes berücksichtigt. Durch ein abgestimmtes Konzept von Schutzgebieten, Habitatpflege, waldbaulichen Maßnahmen und organisatorischen Regelungen ist es gelungen den Bestand dieser faszinierenden Käferart am Albtrauf zu stabilisieren“, ergänzte der Minister. Dabei würden die konzeptionellen Maßnahmen des Landes wie der Aktionsplan biologische Vielfalt und die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz vor Ort vernetzt und hervorragende umgesetzt, so der Minister weiter.

Die Ausweisung des Biosphärengebietes Schwäbische Alb habe sich ebenfalls positiv auf die Bestandsentwicklung des Alpenbocks ausgewirkt. „Unser Dank gilt dabei allen engagierten Menschen vor Ort. Der Landkreis Reutlingen hat im 111-Artenkorb die Patenschaft für den Alpenbock übernommen – dabei wird er von Ehrenamtlichen, dem Landesbetrieb ForstBW und dem Biosphärengebiets unterstützt. Diese Kooperation zeigt, dass wir im Schulterschluss aller Beteiligten beim Artenschutz viel erreichen können“, betonte Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Ein Verbreitungsschwerpunkt des Alpenbocks (Rosalia alpina) innerhalb Deutschlands und Baden-Württemberg liegt im Landkreis Reutlingen. Am Albtrauf zwischen Reutlingen und Bad Urach findet sich ein zusammenhängendes Verbreitungsgebiet. Die Forstverwaltung ergreift bereits seit Jahrzehnten Maßnahmen zur Erhaltung des Alpenbocks.

Bei der Ausweisung des Biosphärengebiets Schwäbisch Alb im Jahr 2008 wurden im Bereich des Albtraufs Kernzonen in Waldflächen ausgewiesen, die zahlreiche Lebensstätten des Alpenbocks aufweisen. Im Rahmen des Alt- und Totholzkonzepts werden seit 2010 durch ForstBW Habitat-Baumgruppen sowie Waldrefugien unter Berücksichtigung der Alpenbockvorkommen ausgewiesen. Im Jahr 2011 übernahm der Landkreis Reutlingen für den Alpenbock im Rahmen des 111-Artenkorbs besondere Verantwortung und hat seitdem zusammen mit Umweltbildungszentrum Listhof und Biosphärengebiet Schwäbische Alb verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung des Alpenbocks durchgeführt.

Derzeit werden Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete am Albtrauf mit großflächigen Buchenmischwäldern erstellt. Im Rahmen der Artkartierungen wurde eine Ausbreitung der Alpenbockvorkommen festgestellt.

Baden-Württemberg hat mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz die umfassendste Strategie zum Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen im Wald. Diese ist unter www.mlr-bw.de abrufbar. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Arbeit des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.


Bundeskartellamts-Position widerspricht gemeinwohlorientierter Waldbewirtschaftung

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Pressemitteilung, 23.7.15

Das Land Baden-Württemberg hat die weiteren Schritte im Kartellrechtsverfahren zum Holzverkauf und zur Struktur der Forstverwaltung mit den ebenfalls massiv betroffenen Kommunalen Landesverbänden besprochen. Gemeinsam mit dem Landkreistag, dem Städtetag und dem Gemeindetag wurde vereinbart, dass die vorliegende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 9. Juli 2015 nicht akzeptiert werden kann und das Land deshalb dagegen gerichtlich vorgehen wird.

„Die vorliegende Untersagungsverfügung schadet dem Wald in Baden-Württemberg. Dies ist die einhellige Meinung der Kommunalen Landesverbände und der Landesregierung. Intensiven Gesprächen und weitreichenden Kompromissangeboten zum Trotz will das Bundeskartellamt nahezu alle forstlichen Tätigkeiten der Forstverwaltung für die nichtstaatlichen Waldbesitzenden stark einschränken“, sagte der baden-württembergische Forstminister Alexander Bonde am Donnerstag (23. Juli) nach einem Spitzengespräch mit den Kommunalen Landesverbänden in Stuttgart. Obgleich man sich im Herbst des vergangenen Jahres auf eine ausgehandelte Lösung verständigt und das Land eine mit weitreichenden Zugeständnissen gespickte Verpflichtungszusage abgegeben habe, komme es nach dem inakzeptablen Beschluss des Bundeskartellamtes nun zwangsläufig zu einer gerichtlichen Klärung vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf.

„Das Bundeskartellamt argumentiert einseitig und in sich widersprüchlich. Seine Position widerspricht einer gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung“, betonte Minister Bonde. Das zeige beispielsweise die derzeitige extreme Trockenperiode mit der Notwendigkeit, den Wald vor Bränden zu schützen und eine drohende Borkenkäferplage durch intensive Überwachung und Befallskontrolle durch die Forstverwaltung abzuwehren.

Dem pflichtete der Präsident des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, bei: „Wir werden nicht akzeptieren, dass das Bundeskartellamt den Aspekt der Daseinsvorsorge der Wälder mit ihrer ökologischen und sozialen Bedeutung weitgehend missachtet.“

Keine Strukturellen Änderungen ohne Rechtssicherheit

„Der Städtetag begrüßt, dass das Land zeitnah beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen und gegen den Beschluss fristgerecht Beschwerde einlegen wird. Dieser Weg wäre vermeidbar gewesen, wenn das Bundeskartellamt mit der Untersagungsverfügung nicht das zum Ende des letzten Jahres fixierte Verhandlungsergebnis und die darauf aufbauende Verpflichtungszusage des Landes nochmals verschärft hätte“, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm. „Für den nun auf dem Tisch liegenden Beschluss ist der Gang vor das Gericht die einzig richtige Reaktion.“ Ähnlich sieht dies auch der Präsident des Gemeindetages, Roger Kehle: „Wir brauchen einfach Rechtssicherheit. Ohne klare und rechtlich sichere Grundlagen ist es dem kommunalen Waldbesitz nicht möglich, die Weichen zur zukünftigen Ausgestaltung der Waldbewirtschaftung zu stellen. Aktionismus wäre jetzt fehl am Platz. Wir brauchen verlässliche Strukturen für den Wald“.

„Trotzdem ist das Land gezwungen, übergangsweise den gebündelten Nadelstammholzverkauf für nichtstaatliche Waldbesitzende mit einer forstlichen Betriebsfläche über 100 Hektar vorsorglich einzustellen, um den Kernforderungen des Bundeskartellamts zu begegnen und größeren Schaden vom Land und den betreuten Waldbesitzenden abhalten zu können. Eingriffe in die Struktur der Forstverwaltung werden wir aber aktuell nicht vornehmen“, erklärte Minister Bonde einen notwendigen Schritt im laufenden Verfahren.

Landkreistagspräsident Joachim Walter warb in diesem Zusammenhang für eine Übergangslösung: „Insbesondere mit dem Angebot kommunaler Holzverkaufsstellen übernehmen die Kreise ihre Verantwortung für nichtstaatliche Waldbesitzende und lassen sie in der schwierigen Phase bis zur gerichtlichen Klärung nicht allein. Zudem bleibt es unser gemeinsames Ziel, die Auswirkungen der nicht mehr abzuwendenden gerichtlichen Auseinandersetzung des Landes mit dem Bundeskartellamt insbesondere für die Vielzahl der Beschäftigten, die Waldbesitzenden aber auch für die nachgeschaltete Holz- und Sägeindustrie auf ein Minimum zu reduzieren“.

Gemeinsam betonten die Kommunalen Landesverbände, dass vorerst außer der übergangsweisen Verlagerung des Nadelstammholzverkaufs aus Kommunal- und Privatwäldern über 100 Hektar keine Veränderungen vorgenommen werden. „Wir brauchen Klarheit durch die Gerichte. Dies gilt besonders für den ersten Schritt. Wir müssen deshalb abwarten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Frage des einstweiligen Rechtsschutzes entscheidet. Wir werden das Verfahren wie auch in den vergangenen Monaten professionell begleiten. Wir sind uns der Verantwortung für unseren Wald bewusst“, sagten Heute-Blum, Kehle und Walter.

Hintergrundinformationen zum aktuellen Verfahrensstand:

Das Kartellverfahren zum Rundholzverkauf läuft seit dem Jahr 2012. Das Land hat stets einen konstruktiven Verhandlungsweg bestritten. Im Oktober 2014 schien dann der Durchbruch gelungen. Die Beteiligten hatten mit dem Kartellamt ein für alle Seiten akzeptables Lösungsmodell ausgehandelt, und das Land hat Ende November 2014 die vereinbarten Verpflichtungszusagen gegenüber dem Bundeskartellamt abgegeben.

Daraufhin hat das Bundeskartellamt mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 einen zweiten Beschlussentwurf zur Anhörung übersandt. In diesem wurden zwar die einvernehmlich ausgehandelten Verpflichtungszusagen des Landes überwiegend übernommen. Die rechtliche Bewertung des Bundeskartellamtes lief jedoch dem ausgehandelten Kompromiss in wesentlichen Punkten diametral entgegen. Der Beschlussentwurf war in sich völlig widersprüchlich und bot keinerlei Rechtssicherheit für das Land, die Kreise und die Waldbesitzenden.

Nach einem letzten Verhandlungsversuch mit dem Bundeskartellamt am 20. Januar 2015, bei dem das Kartellamt an seiner Sicht der Dinge festhielt, blieb dem Land letztlich keine andere Möglichkeit, als die abgegebenen Verpflichtungszusagen zurückzunehmen.

Mitte April 2015 hat das Bundeskartellamt dem Land und den weiteren Verfahrensbeteiligten daraufhin einen dritten Beschlussentwurf zur finalen Stellungnahme übersandt. Das Land hat nochmals umfangfrei vorgetragen, warum die Vorgaben im Beschlussentwurf für das Land nicht akzeptabel sind und nicht in dem geforderten Zeitraum umgesetzt werden können.

Das Bundeskartellamt hat dem Land am 15. Juli 2015 die Untersagungsverfügung zur gebündelten Rundholzvermarktung zugestellt. Das Bundeskartellamt hält weiterhin an seinem Rundumschlag gegen eine umfassende Beratung und Betreuung der körperschaftlichen und privaten Waldbesitzenden durch die Forstverwaltung fest und versucht neben der eigentlichen Nadelstammholzvermarktung nahezu sämtliche Tätigkeiten der Forstverwaltung im Nichtstaatswald über 100 Hektar zu untersagen.




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